Buchpublikation von Arpad Pusztai und Susan Bardocz
Bild: thecandideye
Der indische Umweltminister Jairam Ramesh hat abgestützt auf das Vorsorgeprinzip ein Moratorium für die Zulassung von schädlingsresistenten Bt-Auberginen verordnet. Das Moratorium soll solange gelten, bis Langzeitauswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt geklärt sind. Die Bt-Aubergine wäre die erste Gentech-Pflanze, die in Indien als Lebensmittel zugelassen wäre. Indien ist der grösste Auberginen-Produzent.
externer Link: Ministry of Environment and Forests
externer Link: Medienmitteilung Swissaid
Bild: www.parlament.ch
Die vorberatende nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK-N hat mit 20:6 Stimmen für die Moratoriumsverlängerung bis November 2013 zugestimmt. Sie folgte dem Ständerat, der als Erstrat der Verlängerung des Gentech-Moratoriums mit 23:14 Stimmen klar zugestimmt hatte und dabei gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag einen Zusatz in den Moratoriumsartikel eingefügt hat, wonach der Bundesrat beauftragt wird, zeitgerecht die Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Die Vorlage der Moratoriumsverlängerung geht nun in der Frühjahrssession in den Nationalrat.
PDF: Medienmitteilung WBK-N
PDF: Medienmitteilung SAG
Bild: Bild: A. Schori, www.konsortium-weizen.ch
Die ETH Zürich und die Universität Zürich führen im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 drei mehrjährige Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen durch - zwei in Zürich-Reckenholz und einer in Pully (VD). Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat grünes Licht für die Fortsetzung der Versuche gegeben: Der Versuch in Zürich kann ins letzte Versuchsjahr starten, in Pully geht es ins zweite Versuchsjahr.
externer Link: Medienmitteilung BAFU
Bild: Gut Rosenkrantz
Gemäss Zollstatistik wurden im Jahre 2008 erstmals keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt. Dies ist umso erstaunlicher, als der weltweite Anbau weiterhin zunimmt. Analyseresultate, die im Rahmen von Stichproben vom Zoll oder von der Futtermittelkontrolle (ALP) erhoben wurden, unterstützen die Richtigkeit der Zollstatistik.
PDF: BLW: Gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln

Bild: www.gmo-free-regions.org
Laut einer Internetumfrage der bulgarischen Zeitschrift Standart sind 91% der Bulgaren gegen den Anbau von Gentech-Pflanzen in ihrem eigenen Land. Der Staat solle keine Lebensmittel, die GVO enthalten bewilligen. Der Premierminister Boyko Borissov bestätigt, dass gefährdende Lebensmittel in Bulgarien nicht verkauft werden.
externer Link: «Standart»-Umfrage
externer Link: Premierminister Borissov

Bild: www.transgen.de
Eine repräsentative Umfrage des deutschen Meinungsforschungsinstituts Forsa, die der Süss- und Salzgebäckhersteller Griesson-de Beukelaer in Auftrag gegeben hatte, zeigt, dass für deutsche Konsumentinnen und Konsumenten bei Gebäck das Qualitätsmerkmal «ohne Gentechnik» an erster Stelle steht. Befragt nach den wichtigsten Kriterien für ihre Qualitätseinschätzung von Keksen, Waffeln und auch Salzgebäcke, nennen die Deutschen zuerst (71% der Befragten) die Herstellung «ohne Gentechnik» als wichtigstes Kriterium.
externer Link: Pressemitteilung Griesson-de Beukelaer

Die weltweite Produktion von Bio-Baumwolle ist innert vier Jahren von 20’000 auf 141’000 Tonnen gestiegen. Rund die Hälfte der Bio-Baumwolle kommt heute aus Indien. Bei Recherchen der Financial Times Deutschland wurde bekannt, dass gentechnisch veränderte Baumwolle aus Indien als Bioprodukte vermarktet worden sind, denn unter der Bezeichnung Bio-Baumwolle können die Bauern in Indien erheblich höhere Preise erzielen als mit konventioneller Baumwolle. Lothar Kruse, Leiter eines unabhängigen Labors, der für kleinere Ökoanbieter Fasern und Garne untersucht, meint zum Vorfall: «Etwa 30 Prozent der Biobaumwollproben sind gentechnisch verändert.» Dies sei ein Skandal: «Wer Bio kauft, will sicher kein Gentech.»
externer Link: Financial Times Deutschland
externer Link: Transgen.de
In der Schweiz müssen gentechnische Bestandteile in Textilien nicht deklariert werden. Angaben über das Herstellungsverfahren («Bio»-Textilien) sind freiwillig.
externer Link: BAG: Etikettierung und Kennzeichnung von Textilien

Der NABU hat eine neue Broschüre «Agrogentechnik und Naturschutz» publiziert, aus der die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen zum Gentechnik-Mais sowie die möglichen Folgen für verschiedene Arten zusammengefasst sind. Der Anbau von Gentech-Mais sollte in Deutschland weiterhin verboten bleiben und es sollten Abstandsregelungen zu Schutzgebieten von mindestens 1000 Meter eingeführt werden.
externer Link: Pressemitteilung NABU
externer Link: Broschüre NABU
In der Schweiz sind bisher keine Abstandsregelung zu Naturschutzgebieten gesetzlich festegelegt worden. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage meinte der Bundesrat: «Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob eine ausdrückliche Regelung betreffend Isolationsabstände zu Schutzgebieten nach Artikel 8 Absatz 2 FrSV geschaffen werden soll.»
externer Link: 09.1103 – Anfrage. Unbeabsichtigter Eintrag von GVO in Schutzgebiete

Die WBK-N beschloss mit 15 zu 11 Stimmen auf die Vorlage der Änderung des Gentechnikgesetzes (Moratoriumsverlängerung) einzutreten und lehnte - ebenfalls mit 15 zu 11 Stimmen - einen Rückweisungsantrag ab. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Auffassung, dass eine befristete Verlängerung des Moratoriums kein gravierender wirtschaftlicher Nachteil zur Folge habe und auch die Forschung, zwar einschränkt, aber nicht behindert sei, da die Aussaat zu Forschungszwecken unter strengen Auflagen erlaubt bleibe. An der nächsten Sitzung wird die Detailberatung der Vorlage auf der Tagesordnung stehen.
externer Link: Medienmitteilung WBK-N

In Deutschland ist ein neues Produkt mit dem bundeseinheitlichen Ohne-Gentechnik-Siegel erhältlich: «Die faire Milch» von der MVS Milchvermarktungsgesellschaft mbH. Unter vielen anderen Vorzügen ist sie auch garantiert ohne Gentechnik hergestellt.
externer Link: Die faire Milch
In der Schweiz wäre eine solche Kennzeichnung «Ohne Gentechnik» wesentlich erschwert. Dies wird in einer Motion dargelegt und bemängelt.
externer Link: 09.3864 – Motion. Angepasste Kennzeichnungsvorschriften und einheitliches Logo für Produkte ohne Gentechnik
30.11.2009 | Moratoriumsverlängerung

Der Ständerat stimmt als Erstrat der Verlängerung des Gentech-Moratoriums mit 23:14 Stimmen klar zu. Zuvor hatte bereits die Ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK-S die Moratoriumsverlängerung empfohlen. Der Ständerat verlangt vom Bundesrat, bis zum Ende des verlängerten Moratoriums am 27. November 2013 die nötigen Ausführungsbestimmungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen in der Schweizer Landwirtschaft zu erarbeiten. Die Vorlage der Moratoriumsverlängerung geht nun in den Nationalrat.
externer Link: Wortprotokoll Ständerat
pdf: Schweizer Bauer