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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Die neuen Gentechnikverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Bild: Fotolia
Der Europäischen Gerichtshof muss momentan klären, ob Organismen, die mit neuen Gentechnik-Verfahren wie beispielsweise der Gen-Schere CRISPR/Cas entstanden sind, dem Gentechnikrecht unterliegen oder nicht. Mit Spannung war daher die Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den neuen Gentechnik-Verfahren erwartet worden. Die nun vorliegende Stellungnahme des Generalanwalt bringt aber wenig Klärung. Er bekräftigt zwar, dass "ein durch Mutagenese gewonnener Organismus ein GVO sein könne» und das Einbringen fremder DNA in einen Organismus nicht erforderlich sei, damit ein Organismus als GVO eingestuft werden kann. Doch der Generalanwalt beantwortet die Frage des französischen Staatsrates nicht, wann Mutagenese als Gentechnik auszulegen sei und in welchen Fällen nicht. Er befasse sich nicht in der Sache mit den technischen Verfahren und ihren Anwendungen und Risiken, kritisiert Testbiotech. Seine Argumentation beruhe vielmehr zu großen Teilen auf zu generellen und zum Teil veralteten Kategorien, die zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen können.
Bild: www.synthetische-biologie.mpg.de.
Die Synthetische Biologie breitet sich rasant aus und löst erste ernsthafte Befürchtungen aus. Die Synthetische Biologie zielt darauf ab, biologische Organismen zu entwerfen, nachzubauen oder zu verändern. Es wird angestrebt, standardisierte, biologische Bausteine zu entwickeln, die sich kontrollierbar zu neuartigen Einheiten zusammenfügen lassen. Dies mit dem Ziel, einzelne Bausteine, die eine bestimmte Aufgabe erfüllen, in einen biologischen Schaltkreis zusammen zu fügen, ähnlich wie bei einem elektronischen Schaltkreis. Die Synthetische Biologie soll die Voraussetzungen für die nutzbringende und wirkungsvolle Herstellung von Produkten schaffen, zum Beispiel in der Medizin, bei Treibstoffen oder Lebensmitteln.
Bild: fotolia
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben in einem Kontrollprogramm die Qualität von Körnermischungen, die als Futter für Wildvögel oder Hausvögel (z. B. Kanarienvögel) verkauft werden, untersucht.
Bei den von Agroscope durchgeführten Kontrollen wurden in 24 der 30 untersuchten Proben transgene Rapssamen festgestellt. In 11 davon konnte eine Mehrfachkontamination mit bis zu 3 verschiedene Sorten gentechnisch verändertem Raps nachgewiesen werden. Die Verunreinigungen lagen mehrheitlich bei höchstens 0,5 %.
Bild: /en.wikipedia.org. Photo Credit: James Gathany
Die Synthetische Biologie ist ein interdisziplinärer Forschungszweig. Sie gilt als die neueste Entwicklung der modernen Biologie und bezeichnet ein Forschungsgebiet, das Elemente der Molekularbiologie, der Chemie, der Computer- und der Ingenieurswissenschaften verbindet. Es sollen neue, künstliche Lebensformen hergestellt werden, die sich wie Maschinen auf bestimmte Aufgaben hin konstruieren lassen. Solche Forschungsvorhaben sind oft mit hohen Erwartungen und Chancen verbunden. Sie können aber auch bedeutende Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Umwelt beinhalten, indem beispielsweise diese Kenntnisse missbraucht werden, um gezielt Schädigungen herbeizuführen. Für das Missbrauchspotential von Forschungsarbeiten wird im internationalen Sprachgebrauch der Begriff der Dual Use Research of Concern (DURC) verwendet.
Nur das Gentechnikrecht kann einen vollständigen Schutz der Umwelt vor den neuen Gentechnikverfahren gewährleisten. Bild: Fotolia
Ein vom deutschen Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragtes Rechtsgutachten zeigt, dass die verschiedenen europäischen Spezialgesetze außerhalb des Gentechnikrechts keine adäquaten Kontroll- und Prüfmaßstäbe für die Neuen Gentechnik-Verfahren zur Verfügung stellen. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Prof. Beate Jessel warnt deshalb: „Eine Herausnahme der Neuen Techniken aus dem Gentechnikrecht würde zu erheblichen Regelungslücken sowie zu einer Zersplitterung der Zuständigkeiten führen. Wegen des enormen Potenzials Neuer Techniken ist eine am Vorsorgeprinzip und den Belangen des Umweltschutzes orientierte Risikoprüfung unabdingbar. Dies kann derzeit nur das Gentechnikrecht gewährleisten. Dafür gibt es nach geltender Rechtslage kein passendes Substitut.“ Mit Verfahren wie CRISPR/Cas und anderen Techniken, die unter dem Begriff Genome Editing zusammengefasst werden, kann das Erbgut von Organismen weitreichend und gezielt biotechnologisch verändert werden.
Reis bildet das wichtigste Grundnahrungsmittel in vielen Regionen Indiens, Bild: fotolia
Der genveränderte Golden Rice wird gerne als vielversprechendes Hilfsmittel im Kampf gegen den Vitamin-A-Mangel auf der Welt dargestellt. Von der ETH Zürich wurde er in Zusammenarbeit mit Syngenta entwickelt, um ärmeren Menschen mit einer einseitigen, auf Reis basierenden Ernährung eine erhöhte Einnahme von Vitamin A gewähren zu können. Nach jahrelangen Kontroversen und viel Kritik auch seitens von Kleinbauern in asiatischen Ländern, veröffentlichte nun ein indisches Forschungsteam eine Studie zur Anwendung von Golden Rice, welche starke Zweifel aufkommen lässt, dass er als effektives Mittel gegen den Vitamin-A-Mangel eingesetzt werden kann.