
Bild: Sigrid Fuhrmann /
Das Gentechnikgesetz ist nach dem so genannten step-by-step-Verfahren aufgebaut, d.h. im Rahmen der Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen müssen die GVO stufenweise in Labor- und Gewächshausversuchen, dann in Freisetzungsversuchen untersucht werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Schritte vor dem Inverkehrbringen in der Landwirtschaft sollen dazu dienen, Informationen über den GVO bereit zu stellen, um damit unerwünschte Effekte beim kommerziellen Einsatz möglichst auszuschliessen.
Vom Anbau-Moratorium in der Schweiz sind kleinflächige Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken ausgenommen. Freisetzungsversuche, die beispielsweise eine Vorabklärung der Sicherheit für das spätere Inverkehrbringen zum Schwerpunkt haben, sind in der Schweiz zulässig.
Die Universität Zürich reicht beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen ein. Die Versuchsreihe knüpft an die Experimente an, welche ab 2008 im Rahmen des NFP 59 durchgeführt wurden. Die Versuche sollen auf einer „Protected Site“ auf dem Gelände der Agroscope durchgeführt werden.
In Europa ist die Zahl der Freisetzungsversuche mit Gentech-Pflanzen weiter rückläufig. Bisher wurden für die Anbausaison 2012 bei der EU-Behörde nur noch 41 Anträge für Freisetzungsversuche gemeldet, davon entfallen 30 auf Spanien.
Bereits im Januar 2012 hatte BASF Plant Science angekündigt, dass sie ihre Aktivitäten im Bereich der Pflanzenbiotechnologie auf die Hauptmärkte in Nord- und Südamerika konzentriert. Nach der BASF zieht sich nun auch das Saatgutunternehmen KWS Saat AG mit ihren Freisetzungsvorhaben aus Deutschland zurück. Die Versuche sollen zukünftig in Ländern wie den USA stattfinden, wo ein freundlicheres Klima hinsichtlich der Gentechnik herrscht.
Die Freisetzungsversuche der ETH Zürich und der Universität Zürich im Rahmen des NFP 59 sind abgeschlossen.
Im Rahmen des NFP 59 werden die hohen Kosten für Freisetzungsversuche in der Schweiz bemängelt. Für jeden Franken, der für Forschung ausgegeben werde, würden zusätzlich 1.26 Franken in Schutz- und Biosicherheitsmassnahmen sowie in die behördliche Begleitung und Überwachung anfallen.
Die ETH Zürich und die Universität Zürich führen im Rahmen des NFP 59 drei mehrjährige Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen durch – zwei in Zürich-Reckenholz und einer in Pully (VD). Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die Berichte und Versuchsplanungen der Gesuchsteller geprüft. Der Versuch in Zürich kann ins letzte Versuchsjahr starten, in Pully geht es ins zweite Versuchsjahr.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligte am 7. Februar 2008 die im Rahmen des NFP 59 beantragten Freisetzungsversuche in Zürich. Gegen die Freisetzungsversuche in Pully wurden 29 Einsprachen von Bürgern eingereicht, was den Versuch um ein Jahr verzögerte. Greenpeace reichte zudem eine Aufsichtsbeschwerde ein. Am 30. März 2008 kam es zur Aussaat des Gentech-Weizens am Standort Zürich auf 0.5 Hektaren. In Pully wurde am 17. März 2009 erstmals gesät.
Ende 1999 stellte die ETH ein Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit stinkbrandresistentem Gentech-Weizen. Es hat 5 Jahre gedauert, bis der Versuch durchgeführt werden konnte. Das BAFU hat die Chronologie des umstrittenen Gesuchs im Detail zusammengestellt. Der Freisetzungsversuch wurde ab März 2004 in Lindau durchgeführt.
Im Frühling 1999 kam es in der Schweiz zu zwei Anträgen für Freisetzungsversuche. Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins wollte in den Gemeinden Duiller und Bullet genmanipulierte Kartoffeln freisetzen (Mehltauresistenz, Antibiotikaresistenz). In Oftringen beantragte die Firma Plüss-Staufer die Freisetzung von genmanipuliertem Mais (Herbizidresistenz, Antibiotikaresistenz). Am 16. April 1999 hat das BUWAL als Bewilligungsbehörde beide Anträge abgelehnt.