
Bild: Hp. Teutschmann
Das Moratorium betrifft die Importe von Lebensmittel und Futtermittel indirekt. Lebens- und Futtermittel unterstehen dann dem Geltungsbereich des Moratoriums dann, wenn sie in keimfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.), da sie beim Transport unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen können und sich dort vermehren können.
In der Schweiz sind relativ wenige Gentech-Lebensmittelbestandteile und Gentech-Futtermittel bewilligt. Der Import von Gentech-Futtermitteln ist praktisch Null und in den Lebensmittelregalen gibt es keinerlei Gentech-Produkte. Indirekt ist dies eine Auswirkung des Anbau-Moratoriums in der Landwirtschaft. Ein direktes Moratorium gegen die Bewilligung und den Import gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aus dem Ausland ist aber wegen der Welthandelsvereinbarungen kaum möglich. Die Schweiz ist WTO-Mitgliedstaat.
Auch 2011 war kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz zu verzeichnen. Dies zeigt die Statistik im dem Agrarbericht 2012. Bei den analysierten Stichproben ergibt sich ein erfreuliches Bild: lediglich 4 von 239 Proben wiesen einen Anteil von mehr als 0,9 % gentechnisch veränderten Pflanzen auf und gelten somit als falsch deklariert. Ein ähnliches Bild zeigt die Statistik zu den Importen von Futtermitteln für den Heimtierbereich.
Gemäss der Zollstatistik fand drei Jahre in Folge auch 2010 wiederum kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz statt.
Die Zollstatistik zeigt, dass im Jahre 2009 wie im Vorjahr 2008 keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt worden sind. Dies belegt, dass gentechnikfreie Futtermittelimporte möglich sind, obwohl der weltweite Anbau von gentechnisch veränderten Futtermitteln weiterhin zunimmt.
Gemäss Zollstatistik wurden im Jahre 2008 erstmals keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt. Dies ist umso erstaunlicher, als der weltweite Anbau weiterhin zunimmt. Analyseresultate, die im Rahmen von Stichproben vom Zoll oder von der Futtermittelkontrolle (ALP) erhoben wurden, unterstützen die Richtigkeit der Zollstatistik.
Die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) hat im September in kanadischer Leinsaat Spuren eines in der Schweiz und in der EU nicht zugelassenen GVO entdeckt. Die Schweiz war vom europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Feed and Food) darauf aufmerksam gemacht worden, dass die EU verunreinigte Lose von Leinsaat zurückgewiesen hatte. In der EU gilt für solche GVO-Spuren die Nulltoleranz.
Mitte August wurde bekannt, dass in amerikanischem Langkornreis Spuren der gentechnisch veränderten Reissorte LLRice 601 gefunden wurden. Für die Verwendung des gentechnisch veränderten Reises LLRice 601 als Lebensmittel wurde in der Schweiz keine Bewilligung erteilt. Dem Bundesamt für Gesundheit liegt auch kein diesbezügliches Bewilligungsgesuch vor. Gentechnisch veränderter Reis LLRice 601 ist deshalb für die Verwendung als Lebensmittel in der Schweiz nicht verkehrsfähig. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt den Importeuren, Reis aus den USA nur noch in die Schweiz einzuführen, wenn die Sendung durch ein Zertifikat begleitet wird, welches belegt, dass die Ware frei von gentechnisch verändertem Reis LLRice 601 ist.
In einem Brief an Bundesrat Couchepin hält die SAG fest, dass der Verfassungstext Importe von Lebens- und Futtermitteln indirekt betrifft. Lebens- und Futtermittel unterstehen dem Geltungsbereich der Initiative dann, wenn sie in vermehrungsfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.). Die SAG hielt deshalb den Gesamtbundesrat an, das hängige Bewilligungsgesuch der US-Firma Monsanto für den Gentech-Raps GT73 abzulehnen sowie zumindest bis zum Ablauf des fünfjährigen Anbau-Moratoriums keine Import-Zulassung von Lebens- oder Futtermittel für in der Schweiz keimfähige Gentech-Pflanzen zu erteilen. Die SAG betont, dass bei den Importregelungen eine gravierende Dokumentationslücke besteht: Es existiert keine transparente Statistik über Gentech-Futtermittelimporte und der Abnehmer. Die Statistik bildet aber die Grundlage zur Durchsetzung der Deklarationspflicht. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, dass:
- die Importmengen von Futtermitteln und der Anteil von gentechnisch veränderten Rohstoffen halbjährlich publiziert werden.
- die Behörden überprüfen, ob importierte Gentech-Rohstoffe am Futtermittelmarkt deklariert angeboten werden.
Anfang Jahr kam in der Schweiz genverseuchtes Maissaatgut für rund 400 Hektaren in den Handel. Am 7. Mai 1999 verhängte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein sofortiges Import- und Anbauverbot für die betroffenen Saatgutsorten. Ein Teil davon konnte vor der Aussaat aus dem Handel gezogen werden. Der Rückruf kam aber für viele Bäuerinnen und Bauern zu spät. Die verbotenen Gentechmaispflanzen mussten vernichtet werden.