Moratorium


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In der Schweiz besteht bis Ende 2021 ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Das zeitlich befristete Anbauverbot für Gentechpflanzen geht auf die Gentechfrei-Initiative zurück, die 2005 von der Schweizer Bevölkerung deutlich angenommen wurde. Sämtliche Kantone sprachen bei dieser Abstimmung sich mehrheitlich für ein fünfjähriges Moratorium aus.

Die Moratoriumsverlängerung betrifft nur den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft. Die Forschung wird durch das Moratorium nicht eingeschränkt. Freisetzungsversuche in der Umwelt zu Forschungszwecken sind erlaubt. Auch der Import von GVO ist grundsätzlich erlaubt.

Seither wurde das Moratorium vom Parlament dreimal verlängert (2010 um drei Jahre, 2014 und 2017 um vier Jahre) und gilt aktuell bis Ende 2021.

Das Anbaumoratorium hat sich für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft bewährt und wird von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung, den Bauern und dem Detail- und Futtermittelhandel getragen. Denn der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der kleinräumigen Schweiz keine Option. Er würde die naturnahe Landwirtschaft gefährden und dem Image der Schweizer Landwirtschaft grossen Schaden zufügen.

Es ergaben sich auch keine wirtschaftlichen Nachteile durch das Anbau-Moratorium für Gentech-Pflanzen, wie dies zu Beginn befürchtet worden war. Das Nationale Forschungsprogramm NFP 59 zu den Chancen und Risiken von GV-Pflanzen, das Anfang Dezember 2005 vom Bundesrat lanciert worden war, kam in seinem Synthesebericht 2012 zum Schluss, dass der Anbau von GV-Pflanzen in der Schweiz weder wirtschaftliche noch ökologische Vorteile bringe.

Auch eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Kosten/Nutzensanalyse des Bundesamtes für Landwirtschaft kam zum Schluss, dass keine auf dem Markt verfügbare GV-Pflanze für die Schweiz einen positiven Nutzen bringen würde.

 

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Bild: Shutterstock

Der Bürger:innenrat für Ernährungspolitik empfiehlt, zwingend am Gentech-Moratorium festzuhalten und fordert den Verzicht auf Genmanipulation bei Pflanzen und Tieren. Er warnt vor Gefahren, wie beispielsweise der Verbreitung von manipulierten Genen durch Windbestäubung und der Problematik der Monopolstellung und Lobbying der Agrarindustrie. Bürger:innen wollen eine nachhaltige, vielfältige, auf lokale Produktion und neuen Formen von landwirtschaftlichen Produktionssystemen, die auf vielfältige, lokale, bäuerliche Strukturen basieren ohne Abhängigkeiten von Grosskonzernen. Die Schweizer Allianz Gentechfrei begrüsst die Empfehlung und weist darauf hin, dass auch die neuen gentechnischen Verfahren als Gentechnik einzustufen und zu regulieren sind. Ihre Risiken sind ungenügend geklärt und weltweit gibt es bis heute keine Produkte, die ein Nutzen für Klima oder Konsumierenden erbringen würden. Teure, aber nur kurzfristig wirkende Technofixes behandeln lediglich die Symptome des bestehenden Agrarsystems, ohne Ursachenanalyse.

WBK-N zum Moratorium
Der Ständerat folgt dem Nationalrat und verlängert das Gentechmoratorium bis 2025. (Bild: parlament.ch/Bearbeitung SAG)

Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) begrüsst die Moratoriumsverlängerung, die nun sicherstellt, dass bis Ende 2025 auch mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellte Produkte nicht bewilligt werden dürfen. In diesem Zeitraum müssen nun noch viele offene Fragen geklärt werden.

komissionszimmer DSC1135Regelung der neuen Gentechnikverfahren im Gentechnikgesetz zwingend nötig, um Wahlfreiheit und Koexistenz zu gewährleisten. Bild: Shutterstock

Die Schweizer Allianz Gentechfrei ist erleichtert, dass das Gentechmoratorium bis 2025 verlängert wird. Es ist wichtig, die Zeit des Anbaumoratoriums zu nutzen, um die Kriterien einer angemessenen Risikoprüfung zu definieren und eine risikobasierte Zulassung auszuarbeiten, die die Sicherheit von Mensch, Umwelt und Wirtschaft gewährleistet sowie die Wahlfreiheit von Konsum und Landwirtschaft sichert. Dazu ist eine Regelung der neuen gentechnischen Verfahren im Gentechnikgesetz zwingend. 

WBK-N zum Moratorium
Ein knapper Entscheid der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N). (Bild: parlament.ch/Bearbeitung SAG)

Die Schweizer Allianz Gentechfrei begrüsst die Empfehlung der Mehrheit der nationalrätlichen Wissenschaftskommission (WBK-N), den Vorschlag des Ständerates für eine vorschnelle Zulassung von neuen gentechnischen Verfahren (NGV) in der Pflanzenzüchtung abzulehnen. Die SAG bedauert jedoch die Abschwächung des ursprünglichen Vorschlags der WBK-N und empfielt an diesem festzuhalten. Denn eine Abschwächung führt zu einer immensen Rechtsunsicherheit für die Produktion, die Umwelt und die Konsumierenden.

181220futterAufgrund des starken Widerstands von Konsumentinnen und Konsumenten werden keine GVO-Futtermittel in die Schweiz importiert. Bild LID

Aufgrund eines Moratoriums ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bis 2021 in der Schweiz verboten. Allerdings sind einige gentechnisch veränderte Organismen (GVO) als Tierfutter und Lebensmittel zugelassen. Zusammen mit der SAG organisierte das Bundesamt für Landwirtschaft eine Reihe von Rundtisch-Gesprächen mit verschiedenen Experten zur Risikobewertung von GVO. Die Beobachtungen, Anmerkungen und Empfehlungen zu Bewertungsverfahren von GVO wurden in einem Bericht festgehalten.

170607srEin knapper Entscheid. Der Ständerat spricht sich gegen Antibiotikamarkergene bei Freisetzungsversuchen aus.

Bei der Änderung des Gentechnikgesetzes bestand zwischen National- und Ständerat noch eine Differenz in Bezug auf den Einsatz von Markergenen. Der Bundesrat wollte bei Freisetzungsversuchen das Verbot der Verwendung von Resistenzgenen gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika aufheben. Diese Einschränkung verursache Kosten und hemme den internationalen Austausch zwischen Forscherinnen und Forschern, hatte der Bundesrat argumentiert. Der Nationalrat hatte sich sehr deutlich gegen die Empfehlung des Bundesrates gestellt. Es habe sich gezeigt, dass der Forschungsstandort Schweiz bislang problemlos mit dem Verbot habe leben können, hiess es in der Ratsdebatte. Beweis dafür: Momentan werden auf der Protected Site von Agroscope vier Freisetzungsversuche durchgeführt. Bei drei dieser Versuche handelt es sich um internationale Projekte. Diese Versuche zeigen ausserdem, dass es möglich ist, Pflanzen ohne Marker aus Antibiotikaresistenzgenen aus der Human- und Veterinärmedizin zu entwickeln. Bei der Grundlagenforschung im Labor können solche Resistenzgene jedoch verwendet werden. Das Verbot betrifft ausschliesslich die Freisetzungsversuche in der Schweiz.

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