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Die SAG lehnt im Grundsatz den gentechnischen Eingriff an Tieren ab. Die Gen-Schutz-lnitiative der SAG verlangte unter anderem ein Verbot transgener Tiere und wurde 1998 von der Bevölkerung mit einer zwei Drittelsmehrheit abgelehnt. Im Gen-Lex-Verfahren setzte sich die SAG im Sinne eines Kompromisses für einen restriktiven Umgang mit der Gentechnik an Tieren in der Medizin ein und forderte eine starke Gewichtung der Würde der Kreatur .

Die SAG lehnt insbesondere die Produktion transgener Nutztiere ab. Im Studienpapier "Transgene Nutztiere" aus dem Jahr 2000 ist die Haltung der SAG detailliert begründet. Die Genmanipulation an Nutztieren stellt eine lnstrumentalisierung der Tiere dar und ist vorrangig mit wirtschaftlichen Zielen begründet: Mehr, billiger und schneller sind die Motivation der Eingriffe. Die ethisch begründete Ablehnung wird noch verstärkt, da die Produktion der Tiere sehr ineffizient ist und damit mit einem grossem Tierverschleiss verbunden ist.

Verbot Nutztiere für die Landwirtschaft
Artikel 9 des Gentechnikgesetzes regelt die gentechnischen Veränderungen an Wirbeltieren. Der Artikel besagt, dass gentechnisch veränderte Wirbeltiere nur für Zwecke der Forschung, Therapie und Diagnostik an Mensch oder Tier erzeugt und in Verkehr gebracht werden dürfen. Damit sind gentechnisch veränderte Nutztiere für die Landwirtschaft in der Schweiz gesetzlich verboten.
GTG Artikel 9

Importfleisch wird allerdings von Artikel 9 GTG nicht erfasst. Auch die Fütterung von Nutztieren mit Gentech-Futtermitteln wird vom Verbot für Nutztiere nicht geregelt ( Futtermittel).

Verbot Nutztiere der Gentechfrei-Initiative: Moratorium 2005 – 2010
Während in der Gen-Schutz-lnitiative der SAG (verlorene Volksabstimmung 1998) ein generelles Verbot transgener Tiere verlangt wurde, beschränkt sich das Moratorium der Gentechfrei-Initiative (gewonnene Volksabstimmung 2005) auf Nutztiere. Für Tiere erstreckt sich der Geltungsbereich auf die Nutzung zur Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Gütern ( Initiativtext). Die Initiative versteht unter „Tiere“ sämtliche Tierarten, also nicht nur Wirbeltiere wie GTG Artikel 9, sondern auch wirbellose Tiere. Das Moratorium umfasst damit unter landwirtschaftlichen Nutztieren auch Nützlinge wie beispielsweise Bienen. Eingeschlossen sind Nutztiere auch dann, wenn sie zu landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden und in geschlossenen Systemen gehalten werden.

Rechtliche Grundlagen
Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005
Gentechnikgesetz (GTG) vom 21. März 2003
BV Artikel 197 Absatz 7 (Übergangsbestimmungen: Moratorium Gentechfrei-Initiative)

SAG Dokumente
Im Herbst 2006 wird der Zürcher Tierschutz eine ausführliche Studie unter dem Titel „Bio- und Gentechnik an Tieren“ veröffentlichen.
Studienpapier „Bio- und Gentechnik an Tieren“ (Februar 2007)

Der Zürcher Tierschutz hat im März 2000 eine umfassende Studie zu transgenen Nutztieren veröffentlicht. In dieser Publikation wurden mit Stand bis ins Jahr 2000 transgene Tiere in der Landwirtschaft behandelt (Wachstum, Krankheitsresistente Tiere, Milchqualität, Wollproduktion), das Gene Pharming und das Klonen bei Nutztieren diskutiert sowie Angaben zu biotechnischen Verfahren in der Nutztierzucht festgehalten.
Studienpapier "Transgene Nutztiere" (März 2000)

Die SAG hat bereits 1999 ihre Position zur Verfassungsnorm der Würde der Kreatur veröffentlicht. In diesem Studienpapier wurde die Würdeverletzung ethisch beurteilt und politische Forderungen abgeleitet.
Studienpapier „Die Verfassungsnorm der Würde der Kreatur - Konsequenzen für die Zulassung genmanipulierter Tiere“ (1999)

Die SAG hat sich bereits im Rahmen des Gen-Lex-Verfahrens für den sorgfältigen Umgang mit der kreatürlichen Würde eingesetzt. In einem Positionspapier hat die SAG zusammen mit dem Schweizer Tierschutz, der Stiftung für das Tier im Recht und dem Zürcher Tierschutz ihren Standpunkt zur Würde de Kreatur im Gen-Lex konkretisiert.
Positionspapier SAG, STS, Stiftung für das Tier im Recht, Zürcher Tierschutz