Moratoriums-
verlängerung


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Freisetzung

Freisetzungsversuche sind vom Anbau-Moratorium (2005-2010) ausgenommen. Unter einem Freisetzungsversuch wird der forschungsmässige Umgang mit Organismen in der Umwelt verstanden, welcher unter definierten und kontrollierten Bedingungen abläuft sowie zeitlich und räumlich beschränkt ist.

In der Schweiz gab es bisher 3 Freisetzungsversuche: 1991/92 je ein Versuch mit virusresistenten Kartoffeln und 2004 ein Versuch mit stinkbrandresistentem Weizen. Im Rahmen des NFP 59 wurden für die Periode 2008 bis 2010 weitere Versuche beantragt und im September 2007 bewilligt.

Juli 2009
Ernte des Feldexperiments in Pully.

Juni 2009
Unbekannte haben Behälter mit nicht identifizierter Flüssigkeit ins Versuchsfeld von Agroscope Changins-Wädenswil in Pully geworfen.
Zwischenfall beim Feldexperiment mit gentechnisch verändertem Weizen in Pully

April 2009
300 Personen demonstrierten gegen den ausgesäten Gentech-Weizen in Pully.
Waadt: Protest gegen Gen-Weizenfeld

Februar 2009
Damit die Gesuchsteller die vom Bundesamt für Umwelt BAFU grundsätzlich bewilligten Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen weiterführen können, müssen sie jedes Jahr ergänzende Unterlagen einreichen. Das BAFU erachtete im Februar 2009 die Auflagen der Verfügungen weiterhin als erfüllt. Die Versuche konnten mit gewissen Anpassungen weitergeführt werden.
GVO-Freisetzungsversuche können weitergeführt werden

November 2008
Sieben Anwohner des Standorts der Freisetzungsversuche in Pully bei Lausanne hatten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Feldversuche mit gentechnisch verändertem Weizen eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2008 die Beschwerde abgelehnt. Die Versuche können damit ab Frühjahr 2009 - ein Jahr später als geplant - an der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW in Pully durchgeführt werden.
GVO-Freisetzungsversuch in Pully: Frist verlängert
Anwohner-Beschwerde abgewiesen

August 2008
Der Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten, Mehltau-resistenten Weizenpflanzen wurde anfangs August beendet.
Gentechnisch veränderter Weizen geerntet

Juni 2008
Am 13. Juni 2008 kam es zu einem Anschlag auf die Freisetzungsversuche mit Gentech-Weizen in Zürich-Reckenholz. Die Stadtpolizei Zürich nahm fünf mutmassliche Täter fest.

Die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG verurteilte die Zerstörung des Freisetzungsversuches in Zürich-Reckenholz. Die SAG ist gegen den gewaltsamen Akt, weil in der Schweiz das Volk mit direkter Demokratie die Agro-Gentechnik stoppen kann.
Medienmitteilung Stadtpolizei
Medienmitteilung SAG
Presse
Weizen-Konsortium.ch

April 2008
Für den zweiten von der ETH vorgesehenen Versuchsstandort in Pully (VD) ist weiterhin eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, ein Versuchsstart ist frühestens nach einem Entscheid des Gerichts möglich. Das BAFU ist in diesem Fall nicht verfahrensleitende Instanz, gibt aber eine Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht ab.

März 2008
Am 15. März haben über 400 Menschen in Sichtweite des Gentech-Ackers in Zürich-Reckenholz gemeinsam ein Feld mit bioloigschem Weizen besät, um ein klares Zeichen für eine gentechfreie Lebensmittelproduktion zu setzen.
Bilder

Am 30. März haben die ETH und die Universität Zürich in Zürich-Reckenholz ihre Gentech-Experimente begonnen und den umstrittenen Gentech-Weizen ausgesät. Am 31.3. haben Greenpeace-AktivistInnen beim Gentech-Feld gegen die Aussaat protestiert.
ETH
Greenpeace

Februar 2008
Das Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligte am 7. Februar 2008 die beantragten Freisetzungsversuche in Zürich. Damit erachtet das BAFU einen Grossteil der Auflagen vom 3. September 2007 für die Freisetzungsversuche als erfüllt. Greenpeace kritisiert den Entscheid und wird eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Mit dem Entscheid würde ein bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. Gemäss den Gesuchsstellern soll nun die Aussaat in Reckenholz im März 2008 stattfinden. Gegen die Freisetzungsversuche in Pully läuft nach wie vor eine Beschwerde. Diese hat aufschiebende Wirkung, weshalb die Versuche dort erst nach einem Entscheid des Gerichts gestartet werden könnten – oder eben nicht.

Januar 2008
Die vom Bundesamt für Umwelt geforderten zusätzlichen Unterlagen zu den Freisetzungsversuchen in Pully und Zürich sind gemäss BAFU fristgerecht eingetroffen. Das BAFU hatte verfügt, dass die Gesuchsteller bis am 31. Dezember 2007 zusätzliche Informationen liefern müssen, z.B. eine detaillierte Versuchsanordnung, den Nachweis, dass keine Antibiotikaresistenzgene in den Pflanzen vorhanden sind oder Ergebnisse der Vorversuche aus der Vegetationshalle in Reckenholz. Das BAFU wird die Unterlagen prüfen und voraussichtlich bis Mitte Februar einen Entscheid fällen. Fällt diese Prüfung positiv aus, können die Gesuchsteller in Zürich wie geplant den gentechnisch veränderten Weizen aussäen. Dies, weil in Zürich keine Beschwerde gegen den BAFU-Entscheid eingegangen ist. Die Aussaat ist je nach Witterungsbedingungen vorgesehen zwischen Anfang März und Mitte April. Gegen den Versuch in Pully hingegen ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde hängig. Diese hat aufschiebende Wirkung. Vor dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann in Pully demnach nicht ausgesät werden.
Medienmitteilung BAFU

September 2007
Greenpeace hat zusammen mit verschiedenen Umwelt- und Bauernorganisationen das Bundesamt für Umwelt BAFU in einem Schreiben aufgefordert, die Bewilligung für drei Freisetzungsprojekte mit Gentech-Pflanzen zu sistieren. Das BAFU hätte seinen Entscheid aufgrund von unvollständigen Gesuchsdossiers gefällt. Denn das Gentechnikgesetz erfordere genau definierte Informationen zu Gentech-Pflanzen, die ausgesät werden wollen.
Die erteilten Bewilligungen würden einen fragwürdigen Präzedenzfall setzen, indem noch nicht existierende Gentech-Pflanzen mit minimaler Frist zur Datennachlieferung zur Freisetzung zugelassen werden. Dies stehe mit dem Gentechnikrecht in Widerspruch, demgemäss Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ganz auszuschliessen sind.

Medienmitteilung Greenpeace
Aufforderung zur Wiedererwägung der Freisetzungsbewilligungen

September 2007
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen der Universität Zürich und der ETH Zürich mit Auflagen bewilligt. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Zürich-Reckenholz sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden. Der SAG angeschlossene Organisationen kritisieren die Bewilligung, da in den vorliegenden Versuchsanordnungen wichtige Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen fehlen. Das Stufenprinzip Labor-Gewächshaus-Freisetzung des Gentechnikgesetzes GTG ist nicht eingehalten, weil vorab zu wenig Abklärungen in geschlossenen Systemen vorgenommen worden sind. Die gentechnikkritischen Organisationen werfen dem BAFU vor, das Gentechnikgesetz zu missachten. Greenpeace prüft in den nächsten Wochen die Argumente der Bewilligungsbehörde und lotet Möglichkeiten aus, wie die Gentech-Aussaat bekämpft werden kann.
Medienmitteilung und Verfügungen des BAFU
Medienmitteilung Greenpeace
Medienmitteilung Pro Natura
Medienmitteilung Bio Suisse

Juni 2007
14 gentechnik-kritische Organisationen nehmen zu den geplanten Freisetzungs-Experimenten der Universität Zürich und der ETH mit Gentech-Pflanzen Stellung. Hauptkritikpunkt ist, dass das Gentechnikgesetz nicht eingehalten wird. Es fehlen relevante Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen in geschlossenen Systemen. Das BAFU wird aufgefordert, alle drei Bewilligungsgesuche abzulehnen.
Medienmitteilung
Stellungnahme NGO

Mai 2007
Die Universität Zürich sowie die ETH Zürich beantragen im Rahmen des NFP 59 gentechnisch veränderten Weizen sowie eine Kreuzung zwischen Weizen und einem Wildgras zu Forschungszwecken in der Umwelt freisetzen zu können. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Reckenholz, Stadtgebiet Zürich, sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden.
Medienmitteilung BAFU

März 2006
Die SAG stellt den angeschlossenen Organisationen eine Muster-Stellungnahme zum Entwurf der Freisetzungsverordnung zur Verfügung.
SAG Stellungnahme FrSV