Moratoriums-
verlängerung


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CH-Moratorium/Europa




Umsetzung Gentechnikgesetz

Für die Koexistenz, die Warenflusstrennung, die Wahlfreiheit, das Gentech-Monitoring und die Biosicherheit für Mensch und Umwelt braucht es Regelungen, welche auch nach Ablauf des Moratoriums den Schutz der gentechfreien Landwirtschaft garantieren.

Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen sind:
Gentechnikgesetz GTG
Freisetzungsverordnung FrSV
Cartagena-Verordnung, CartV
Futtermittel-Verordnung
Verordnung GVO-Futtermittellisten
Saatgut-Verordnung
Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel

Oktober 2008
Der Bundesrat hat die revidierte Freisetzungsverordnung auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Die Revision war nötig aufgrund der neuen, strengeren Rechtsgrundlagen des Gentechnik- und des Umweltschutzgesetzes für den Umgang mit gentechnisch veränderten und krankheitserregenden Organismen.
Medienmitteilung BAFU
Freisetzungsverordnung

März 2006
Die SAG stellt den angeschlossenen Organisationen eine Muster-Stellungnahme zum Entwurf der Freisetzungsverordnung zur Verfügung.
In ihrer Stellungnahme betont die SAG, dass sie die Kennzeichnungslimite von 0.1% für Erzeugnisse, mit denen direkt in der Umwelt umgegangen werden soll, als einen entscheidenden Faktor für die Diskussion nach der Moratoriumsphase erachtet. Wenn der Schutz der Umwelt, der Produktion ohne Gentechnik und der Wahlfreiheit der Konsumierenden umgesetzt werden soll, muss der Deklarationswert von 0.1% insbesondere auch für Saat- und Pflanzgut gelten (zurzeit gilt gemäss Saatgutverordnung ein Deklarationswert von 0.5%).
SAG Stellungnahme FrSV

Dezember 2005
Die SAG und das FiBL stellen den angeschlossenen Organisationen eine Muster-Stellungnahme zum Entwurf der Koexistenzverordnung zur Verfügung. Ende Dezember reicht die SAG zu Handen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ihre Stellungnahme zum Entwurf der Koexistenzverordnung ein.
SAG Stellungnahme KoEV