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Credit: Zina Deretsky, National Science Foundation
Bt-Mais wird eingesetzt, um den Schädling Maisstengelbohrer (stem borer) zu bekämpfen. Kommen Maisrückstände in Fliessgewässer, so kann der Bt-Mais auch dem Nützling Köcherfliege (caddisfly) schaden.

Credit: Natalie Griffiths, Department of Biological Sciences, University of Notre Dame
Typisches Fliessgewässer entlang eines Maisfeldes.

Credit: Natalie Griffiths, Department of Biological Sciences, University of Notre Dame
Anhäufung von Bt-Mais-Pflanzenreste in Flüssen nach Unwettern. Die Rückstände werden bis zu 2 Kilometer vom Maisfeld entfernt angetroffen.
Wird Bt-Mais in der Nähe von Fliessgewässern angebaut, können Pollen und Pflanzenreste in Oberflächengewässern transportiert werden. Amerikanische Wissenschaftler berichten in einer Studie, dass gentechnisch veränderter Bt-Mais, der in der Nähe von Gewässern wächst, Wasserorganismen schadet. Köcherfliegen, die als Futter für Fische und Amphibien dienen, zeigten in Laborversuchen bei Fütterung mit Bt-Maisblättern reduzierte Wachstumsraten.
Die Forscher äussern ernsthafte Bedenken über negative Einflüsse durch den Bt-Maisanbau auf Organismen in Gewässern. Diese Erkenntnis ist für den Schweizer Gesetzgeber ein wichtiger Hinweis, denn gemäss der Freisetzungsverordnung dürfen gentechnisch veränderte Organismen nicht in Fliessgewässern vorkommen:
Die Freisetzungsverordnung besagt in Artikel 8 Absatz 2 und 3: „Freisetzungsversuche in besonders empfindlichen oder schützenswerten Lebensräumen sind nur zulässig, wenn der Umgang mit den betroffenen Organismen in der Umwelt zur Vermeidung oder Behebung schädlicher oder lästiger Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder die Umwelt dient.
(...)
3 Besonders empfindliche oder schützenswerte Lebensräume sind:
b. oberirdische Gewässer und ein 3 m breiter Streifen entlang solchen Gewässern“.
Kommentar BioSicherheit.de
Wissenschaftliche Publikation (ganzer Artikel nur bei Zugriffsberechtigung)
Freisetzungsverordnung Artikel 8
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