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Genschutzzeitung Nr. 39, April 2005

Grenzenloser Widerstand
Standpunkt: Aufstand der Regionen
Neue Lebensmittelverordnung: Kennzeichnung verschärft
Bäuerin und BIO SUISSE-Präsidentin Rita Fuhrer
Gentechfreie Regionen auf dem Vormarsch
gentech-news
Noch weht keine Gentechfrei-Fahne über dem Bundeshaus

Neue Lebensmittelverordnung: Kennzeichnungspflicht verschärft

Daniel Ammann, Geschäftsleiter SAG

Zwar verschärft die revidierte Lebensmittelverordnung bisherige Regelungen, aber tierische Erzeugnisse bleiben weiterhin ausgenommen. Nur ein Ja zur Gentechfrei-Initiative garantiert gentechfreie Lebensmittel aus Schweizer Produktion.

Am 1. März 2005 ist die revidierte Lebensmittelverordnung in Kraft getreten, die bisherige Regelungen verschärft. So wurde die Deklarationslimite für Gentech-Bestandteile der EU angepasst und von 1 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt. Zudem müssen neuerdings auch Gentech-Erzeugnisse gekennzeichnet werden, die von den Gentech-Organismen abgetrennt und gereinigt worden sind. Dies betrifft zum Beispiel Vitamine, die von Gentech-Bakterien stammen, oder Speiseöl, das aus Gentech-Soja gewonnen wurde. Weiterhin ohne Deklaration bleiben tierische Erzeugnisse. So müssen Fleisch, Milch und Eier, die von mit Gentech-Soja oder -Mais gefütterten Nutztieren stammen, auch unter der neuen Lebensmittelverordnung nicht deklariert werden.

Weiterhin gentechfreier Schweizer Markt?
In Ländern wie den USA, Kanada und Argentinien werden Gentech-Pflanzen in grossem Stil angebaut. Führt das dazu, dass diese Gentech-Produkte auch bei unseren Lebensmitteln eine Rolle spielen? Essen wir Gen-Food, ohne es zu wissen?

Bisher verkauften die hiesigen Geschäfte keinerlei Produkte, die als «gentechnisch hergestellt» hätten deklariert werden müssen. Bei pflanzlichen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse, die roh oder zubereitet als Lebensmittel genossen werden, dürfte dies auch weiterhin so bleiben. Ob dies mit der verschärften Deklarationspflicht auch bei verarbeiteten Produkten so bleibt, wird sich zeigen. Denn die Anzahl der zu deklarierenden Produkte wird unter der verschärften Lebensmittelverordnung ansteigen. Bisher werden in der Schweiz keine Lebensmittel verkauft, die das Kennzeichen «gentechnisch verändert» tragen. Mit der neuen Lebensmittelverordnung könnte dies ändern. Dazu ein Beispiel: Bisher mussten Produkte, bei denen die DNA abgetrennt war (z.B. Sojaöl) nicht gekennzeichnet werden. Unter der revidierten Lebensmittelverordnung muss nun Sojaöl aber deklariert werden, sobald das Soja zur Ölherstellung zu mehr als 0.9% aus Gentech-Soja stammt.

KonsumentInnen entscheiden
Ob Gentech-Food in die Schweizer Lebensmittelregale kommt, hängt stark von den Konsumentinnen und Konsumenten ab. Entscheidend wird sein, wie standhaft ihre Ablehnung von Gentech-Nahrung ist. Dann werden die Importeure und Verarbeiter bedacht sein, weiterhin gentechfrei Produkte einzukaufen, die auch unter der verschärften Deklarationspflicht nicht gekennzeichnet werden müssen. Ein Ja zur Gentechfrei-Initiative wird zudem garantieren, dass die Lebensmittel aus Schweizer Produktion gentechfrei bleiben.