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Bild_SynthBiologie
Bild: Kolonien des transformierten Mycoplasma mycoides Bakteriums. J. Craig Venter Institute


Synthetische Biologie ist ein interdisziplinärer Forschungszweig. Sie gilt als die neueste Entwicklung der modernen Biologie und bezeichnet ein Forschungsgebiet, das Elemente der Molekularbiologie, der Chemie, der Computerwissenschaften und der Ingenieurswissenschaften verbindet. Der Synthetischen Biologie liegt die Idee zugrunde, dass sich Lebewesen kontrolliert und zielgerichtet umbauen bzw. konstruieren lassen. Im Vordergrund der Synthetischen Biologie stehen das Entwerfen und Herstellen von natürlicherweise nicht vorkommenden biologischen Systemen sowie die Rekonstruktion und der Nachbau bereits existierender biologischer Systeme. Im Unterschied zur Gentechnik werden somit nicht nur einzelne Gene von einem Spenderorganismus in einen Empfängerorganismus transferiert, sondern es werden vollständig künstliche biologische Systeme erzeugt.

Mögliche Anwendungsbereiche der Synthetischen Biologie sind:
– Medikamentenproduktion (synthetische Bakterien oder Hefe produzieren Medikamente).
– Medizin (synthetische Zellen für therapeutische Zwecke behandeln im Körper kranke Zellen und krankes Gewebe).
– Energiegewinnung: (Zellen, die nachwachsende Rohstoffe in Energie umwandeln).
– Umwelttechnologie (beispielsweise synthetische kohlendioxidbindende Bakterien zur Kohlendioxid-Reduktion).
– Materialproduktion: (Organismen für die Produktion von beispielsweise Plastik oder Textilien).
– Militärische Anwendungen (Entwicklung beziehungsweise Bekämpfung neuer biologischer Waffen).

Das EU-Projekt SYNBIOSAFE (Safety and ethical aspects of synthetic biology) soll sicherheitsrelevante und ethische Aspekte der synthetischen Biologie untersuchen.

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH bearbeitet ethische Aspekte der Synthetischen Biologie.

Mai 2010

Das J.C. Venter Institute berichtet über die erste selbstreproduzierende synthetische Bakterienzelle (Mycoplasma mycoides).

Januar 2008

Das Craig Venter Institut stellt erstmals das Erbmaterial eines Bakteriums rein synthetisch her. Nachgebaut wurde das Genom des Bakteriums Mycoplasma genitalium, welches das kleinste bisher bekannte Genom (582’970 Basenpaaren) eines kultivierbaren Bakteriums aufweist.

Oktober 2005

Das Erbgut des Spanischen Grippevirus 1918, das in den Jahren 1918-1919 20 bis 50 Millionen tötete, wurde teilweise rekonstruiert. Das synthetisierte Virus reproduziert sich, ist virulent und pathogen.

  • externer Link: Science (Abstract)

November 2003

Ein Forscherteam rund um Craig Venter baut in nur 14 Tagen den Bakteriophagen Phi-X174 zusammen.

August 2002

US-Forscher stellen erstmals de novo den Erreger der Kinderlähmung (Poliovirus) künstlich her. Die zur Synthese verwendeten Bausteine stammten aus einer öffentlichen Datenbank. Das synthetische Virus zeigte pathogene Eigenschaften des natürlichen Poliovirus.

Bild_Nanotechnologie
Bild: Fullerene und Carbon Nanotubes, www.nanoscience.ch

Nanotechnologie befasst sich mit Strukturen, die kleiner sind als 100 Nanometer. Es gibt allerdings noch keine rechtlich anerkannte grössenbasierte Definition für Nanopartikel. Zu unterscheiden sind Nanomaterialien (z.B. Carbon Nanotubes (Kohlenstoffnanoröhren)), Nanostrukturen (z.B. targeted drugs in der Medizin) und Nanosysteme (Nanobots (Nanoroboter, Nanomaschinen)).

Die Nanotechnologie eröffnet möglicherweise eine breite Palette von Anwendungen in der Medizin, der Energietechnik, bei der Speicherung von Daten, der Herstellung neuer Materialien. Das Feld der möglichen Anwendungen von Nanopartikeln zeichnet sich allerdings erst ab. Genannt werden etwa: Pigmente und andere Zusatzstoffe für Lacke und Kunststoffe, schmutzabweisende Kleidungsstücke, neuartige Verpackungen, Schutzanstrich für Karosserien, Prozessoren, Miniaturisierung der Halbleiterelektonik und der Optoelektronik, lithografische Verfahren, zahnärztlichen Füllungsmaterialien, Schutz vor ultravioletter Strahlung in modernen Sonnencremes, Sonnenschutzfolien, neuartige Diagnostika und Therapeutika, Wirkstofftransporter (drug delivery) oder biokompatible Implantate.

Gewisse Nanomaterialien werden bereits in der Praxis eingesetzt und sind kommerziell verfügbar.


Nanotechnologie wird vermutlich eine Rolle im Bereich der funktionellen Lebensmittel spielen. Substanzen sollen in nanostrukturierte Materialien eingeschlossen werden. Dadurch soll die Löslichkeit verbessert werden, eine kontrollierte Abgabe ermöglicht werden, die Bioverfügbarkeit erhöht werden, Nährstoffe während der Herstellung, Lagerung und im Handel geschützt werden.

Verschiedene europäische Bio-Organisationen haben sich gegen die Zulassung von Nanopartikeln in Bioprodukten ausgesprochen. Bio Suisse ist gegen jeglichen Einsatz von synthetischen Nanopartikeln in Bioprodukten mit der „Knospe“.


Die Risiken der Nanotechnologie lassen sich erst in groben Zügen abschätzen. Es liegen erst lückenhafte Erkenntnisse vor, wobei aber Hinweise auf toxische Eigenschaften von Nanomaterialien bekannt sind. Zahlreiche Wissenslücken lassen sich identifizieren und es besteht beachtlicher Forschungsbedarf. Für die meisten Nanopartikel ist es nicht klar, ob und wie sie im Körper aufgenommen, verteilt, verändert, angereichert oder ausgeschieden werden. Kenntnisse zur Ökotoxizität und zum Umweltverhalten von Nanopartikeln sind nur vereinzelt vorhanden.

In der Gesetzgebung bestehen Lücken. Auf Gesetzesstufe in der Schweiz sind die Voraussetzungen nicht zufriedenstellend gegeben, um synthetische Nanopartikel zu regulieren. Es ist fraglich, ob die für konventionelle Chemikalien angewendeten Beurteilungskonzepte auch für Nanopartikel verwendet werden können. Die Lücken sollten in Zusammenarbeit mit der EU und weiteren internationalen Gremien möglichst bald geschlossen werden. Das Ziel muss ein vollständiger Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor allen schädlichen Auswirkungen durch Nanopartikel sein. Es muss eine Deklarationspflicht für synthetischen Nanopartikel in Handelsprodukten geschaffen werden.

Risiko allgemein

Umweltrisiken

Arbeitnehmerrisiken

Lebensmittel

BUND. Endstation Mensch: Aus dem Labor auf den Teller. Die Nutzung der Nanotechnologie im Lebensmittelsektor

Lebensmittelverpackungen

Juli 2013

Die Europäische Union schreibt seit dem 30. November 2009 vor, bei Kosmetikprodukten mit synthetischen Nanopartikeln im Verzeichnis der Zutaten den Hinweis “nano“ hinzuzufügen, dies allerdings mit einer Übergangsfrist bis 2013. Am 11. Juli 2013 trat nun in der EU die Neufassung der Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 definitiv in Kraft. Somit sind Kosmetika die ersten Produkte in der EU, für die eine Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien gilt. Laut Bundesamt für Gesundheit BAG ist in der Schweiz die Übernahme der Deklarationspflicht für Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln im Rahmen einer Totalrevision der Lebensmittelgesetzgebung vorgesehen. Die endgültige Verabschiedung der revidierten Gesetzgebung ist für 2015 geplant.

Mai 2011

Die SAG beschliesst, in Zukunft die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft kritisch beobachten. Dazu wurde eine Situationsanalyse und ein Positionspapier mit politischen Forderungen erstellt.

Mai 2011

Die ETH und IBM eröffnen ein Nanotechnologie-Zentrum in Rüschlikon

externer Link: ETH Life

Mai 2010

Das Auswahlverfahren für Projekte des Nationalen Forschungsprogramms „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“ (NFP 64) hat die nächste Etappe erreicht. Nach Prüfung der eingereichten Projektskizzen lädt die Leitungsgruppe die Forschenden von 21 Projektskizzen ein, ein Gesuch einzureichen. Die Arbeit zu den Projekten im Nationalen Forschungsprogramm NFP 64 haben Anfang 2011 begonnen.

April 2010

Ein externes Gutachten im Auftrag der EKAH untersucht künftige Diskussionen rund um das Thema Lebensmittel, wobei auch Verfahren der Nanotechnologie berücksichtigt sind.

Januar 2009

Die TA-SWISS publiziert eine Studie unter dem Titel Nanotechnologie im Bereich der Lebensmittel. Fachpersonen aus dem Bereich der Lebensmittelwissenschaften finden, dass die Nanotechnologie bei Lebensmitteln in der Praxis derzeit noch kaum zum Einsatz komme, in der Grundlagenforschung jedoch von Bedeutung sei. Die Industrie erforscht entsprechende Möglichkeiten bereits mit grossem Aufwand. Eine Abklärung des Themas drängt sich deshalb auf, bevor allfällige Produkte breit vermarktet werden.

Dezember 2008

Im Dezember 2008 haben das Bundesamt für Gesundheit BAG und das Bundesamt für Umwelt BAFU eine Testphase für einen Vorsorgeraster für synthetische Nanomaterialien lanciert. Er soll es der Industrie erlauben, durch ein strukturiertes Vorgehen möglicher Risiken im Umgang mit synthetischen Nanomaterialien zu erkennen. Der Vorsorgeraster wurde Anfangs 2010 aufgrund der Erfahrungen überarbeitet.

April 2008

Der Bundesrat hat den Aktionsplan «Synthetische Nanomaterialien» verabschiedet. Damit spricht er sich für eine nachhaltige Entwicklung der Nanotechnologie aus und setzt auf einen differenzierten öffentlichen Dialog über deren Chancen und Risiken.

Januar 2008

Nano-Tera.ch: Ausschreibung lanciert: In den kommenden vier Jahren werden 120 Millionen Franken in das gesamtschweizerische Forschungsprogramm Nano-Tera.ch investiert. Nano-Tera.ch hat zum Ziel, die Schweiz im Bereich der eingebetteten Systeme zu stärken.

November 2007

In einem Grundlagenbericht zum Schweizer Aktionsplan Risikobeurteilung und Risikomanagement synthetischer Nanomaterialien fassen BAG und BAFU den aktuellen Stand des Wissens um die Risiken von synthetischen Nanopartikeln zusammen. Der Bericht behandelt die verschiedenen vorhandenen Produkte und Anwendungen, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt, die Arbeitssicherheit, Rechtsetzung, Technologiefolgen-Abschätzung sowie die Kommunikation. Der abgeleitete Handlungsbedarf, ist Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen des Aktionsplans zum sicheren Umgang mit synthetischen Nanopartikeln.

Januar 2007

Ein externes Gutachten im Auftrag der EKAH folgert, dass die Beweislast für die Ungefährlichkeit von (ungebundenen) synthetischen Nanopartikeln dann den Herstellern aufzubürden ist, wenn es vernünftige Gründe gibt anzunehmen, dass diese Partikel unter gewissen Bedingungen Mensch und Umwelt schwerwiegend schädigen können.

September 2006

Im September 2006 fanden in allen Landesteilen publifocus-Veranstaltungen der TA-SWISS statt. Die TA-SWISS wollte mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern Fragen diskutieren wie: Wie nehmen sogenannte Laien die Nanotech-Diskussion wahr? Wo sehen Bürgerinnen und Bürger Chancen für sich, ihre Gesundheit und die Umwelt? Und wo liegen mögliche Risiken? Werden bei der Nano-Forschung ethische Grenzen überschritten? Braucht es eine Regulation oder eine einheitliche Deklaration?

Dezember 2003

Die TA-Swiss publiziert eine Studie „Nanotechnologie in der Medizin“. Die Ergebnisse beruhen auf einer internationalen, schriftlichen Befragung von über 70 Fachpersonen aus unterschiedlichen Disziplinen.





 

Bild_Import
Bild: Hp. Teutschmann

Das Moratorium betrifft die Importe von Lebensmittel und Futtermittel indirekt. Lebens- und Futtermittel unterstehen dann dem Geltungsbereich des Moratoriums dann, wenn sie in keimfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.), da sie beim Transport unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen können und sich dort vermehren können.

In der Schweiz sind relativ wenige Gentech-Lebensmittelbestandteile und Gentech-Futtermittel bewilligt. Der Import von Gentech-Futtermitteln ist praktisch Null und in den Lebensmittelregalen gibt es keinerlei Gentech-Produkte. Indirekt ist dies eine Auswirkung des Anbau-Moratoriums in der Landwirtschaft. Ein direktes Moratorium gegen die Bewilligung und den Import gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aus dem Ausland ist aber wegen der Welthandelsvereinbarungen kaum möglich. Die Schweiz ist WTO-Mitgliedstaat.

November 2012

Auch 2011 war kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz zu verzeichnen. Dies zeigt die Statistik im dem Agrarbericht 2012. Bei den analysierten Stichproben ergibt sich ein erfreuliches Bild: lediglich 4 von 239 Proben wiesen einen Anteil von mehr als 0,9 % gentechnisch veränderten Pflanzen auf und gelten somit als falsch deklariert. Ein ähnliches Bild zeigt die Statistik zu den Importen von Futtermitteln für den Heimtierbereich.

November 2011

Gemäss der Zollstatistik fand drei Jahre in Folge auch 2010 wiederum kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz statt.

April 2011

Die Zollstatistik zeigt, dass im Jahre 2009 wie im Vorjahr 2008 keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt worden sind. Dies belegt, dass gentechnikfreie Futtermittelimporte möglich sind, obwohl der weltweite Anbau von gentechnisch veränderten Futtermitteln weiterhin zunimmt.

Dezember 2009

Gemäss Zollstatistik wurden im Jahre 2008 erstmals keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt. Dies ist umso erstaunlicher, als der weltweite Anbau weiterhin zunimmt. Analyseresultate, die im Rahmen von Stichproben vom Zoll oder von der Futtermittelkontrolle (ALP) erhoben wurden, unterstützen die Richtigkeit der Zollstatistik.

Oktober 2009

Die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) hat im September in kanadischer Leinsaat Spuren eines in der Schweiz und in der EU nicht zugelassenen GVO entdeckt. Die Schweiz war vom europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Feed and Food) darauf aufmerksam gemacht worden, dass die EU verunreinigte Lose von Leinsaat zurückgewiesen hatte. In der EU gilt für solche GVO-Spuren die Nulltoleranz.

August 2008

Mitte August wurde bekannt, dass in amerikanischem Langkornreis Spuren der gentechnisch veränderten Reissorte LLRice 601 gefunden wurden. Für die Verwendung des gentechnisch veränderten Reises LLRice 601 als Lebensmittel wurde in der Schweiz keine Bewilligung erteilt. Dem Bundesamt für Gesundheit liegt auch kein diesbezügliches Bewilligungsgesuch vor. Gentechnisch veränderter Reis LLRice 601 ist deshalb für die Verwendung als Lebensmittel in der Schweiz nicht verkehrsfähig. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt den Importeuren, Reis aus den USA nur noch in die Schweiz einzuführen, wenn die Sendung durch ein Zertifikat begleitet wird, welches belegt, dass die Ware frei von gentechnisch verändertem Reis LLRice 601 ist.

Juni 2008

Laut der neuen Statistik des Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartements EVD und des Bundesamts für Landwirtschaft BLW sind die bei der Einfuhr dem Zoll gegenüber gemeldete GVO-haltige Futtermittelimporte nochmals deutlich zurückgegangen. Im Jahre 2007 betrug der Anteil GVO-haltiger Futtermittel nur noch 0,01% der gesamten Futtermitteleinfuhrmenge. Die Deklarationspflicht wird von den Importeuren seriös gehandhabt. 2007 wurden 3 der insgesamt 353 Proben beanstandet.

November 2007

Der Agrarbericht 2007 zeigt, dass die Einfuhr von Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, weiter stark zurückgegangen ist. Im Jahre 2006 betrug der Anteil GVO-haltiger Futtermittel nur noch 0,02% der gesamten Futtermitteleinfuhrmenge. 2006 wurde keine einzige der insgesamt 379 Proben beanstandet.

November 2006

Auf ein Postulat von Hansjörg Hassler (06.3128) «Mehr Transparenz bei Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln» antwortete der Bundesrat: «Zusätzlich werden die Daten des Futtermittelbereiches im jährlichen Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert. Der Bundesrat ist somit der Meinung, dass das Anliegen des Postulates erfüllt ist.» Im Agrarbericht 2006 sind nun diese Angaben zu finden.

April 2006

Die SAG hält zu Handen von Bundesrat Couchepin nochmals fest, dass die SAG entgegen der Botschaft des Bundesrates vom 18. August 2004 zur Gentechfrei-Initiative ein anderes Verständnis vom Geltungsbereich der Gentechfrei-Initiative hat (Artikel 197 Ziffer 2 der Bundesverfassung). Das Kriterium, ob der Bund zuverlässige Bedingungen für den Schutz der gentechnikfreien Produktion geschaffen hat, wird für eine Lagebeurteilung nach Abschluss der 5-jährigen Moratoriumsphase im Vordergrund stehen. Der Bundesrat wird angehalten, zur Auslegung des Geltungsbereichs von BV Artikel 197 Ziffer 2 nochmals Stellung zu nehmen.

März 2006

Am 22. März 2006 findet ein Gespräch einer Delegation der Gentechfrei-Initiative mit Bundesrat Deiss statt. Der Bundesrat wird aufgefordert, sich aktiv für Qualitäts-Landwirtschaft einzusetzen, zu welcher der Verzicht auf Gentechnik gehört.

Dezember 2005

In einem Brief an Bundesrat Couchepin hält die SAG fest, dass der Verfassungstext Importe von Lebens- und Futtermitteln indirekt betrifft. Lebens- und Futtermittel unterstehen dem Geltungsbereich der Initiative dann, wenn sie in vermehrungsfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.). Die SAG hielt deshalb den Gesamtbundesrat an, das hängige Bewilligungsgesuch der US-Firma Monsanto für den Gentech-Raps GT73 abzulehnen sowie zumindest bis zum Ablauf des fünfjährigen Anbau-Moratoriums keine Import-Zulassung von Lebens- oder Futtermittel für in der Schweiz keimfähige Gentech-Pflanzen zu erteilen. Die SAG betont, dass bei den Importregelungen eine gravierende Dokumentationslücke besteht: Es existiert keine transparente Statistik über Gentech-Futtermittelimporte und der Abnehmer. Die Statistik bildet aber die Grundlage zur Durchsetzung der Deklarationspflicht. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, dass:
- die Importmengen von Futtermitteln und der Anteil von gentechnisch veränderten Rohstoffen halbjährlich publiziert werden.
- die Behörden überprüfen, ob importierte Gentech-Rohstoffe am Futtermittelmarkt deklariert angeboten werden.

Mai 1999

Anfang Jahr kam in der Schweiz genverseuchtes Maissaatgut für rund 400 Hektaren in den Handel. Am 7. Mai 1999 verhängte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein sofortiges Import- und Anbauverbot für die betroffenen Saatgutsorten. Ein Teil davon konnte vor der Aussaat aus dem Handel gezogen werden. Der Rückruf kam aber für viele Bäuerinnen und Bauern zu spät. Die verbotenen Gentechmaispflanzen mussten vernichtet werden.

 

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    Gentechfrei-Info Nr. 58

    • Verlängerung des Gentech-Moratoriums auf gutem Weg
    • Sativa Rheinau AG erhält Förderpreis für neuen Zuckermais
    • Pestizid-Einsatz bei Gentech-Pflanzen. Das Wettrüsten auf dem Acker

    Sicherheitsrisiko Gentechnik

    Buchpublikation von Arpad Pusztai und Susan Bardocz