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Mit Spannung wurde der Entscheid erwartet. An ihrer Septembersitzung befasste sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) im Rahmen der Änderung des Gentechnikgesetzes mit der Botschaft des Bundesrats zur Moratoriumsverlängerung und der Petition „Neue Gentechnikverfahren dem Gentechnik-Gesetz unterstellen“. Die von 30 000 Personen unterschriebene Petition wurde im August 2018 von der Kleinbauern-Vereinigung, der SAG und der Alliance Suisse pour une agriculture sans génie génétique bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie fordert den Bundesrat auf, die neuen Gentechnikverfahren zwingend unter das Gentechnikgesetz zu stellen, damit keine auf diese Weise hergestellte Pflanzen oder Tiere als Produkte unbemerkt auf unseren Tellern landen – ohne Deklaration und ohne vorgängige Risikobewertung.

Eine erfreuliche Nachricht - WBK NR beschliesst Verlängerung des Gentechnikmoratoriums

Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK-N) möchte das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre bis 2025 verlängern. Dies hat sie mit 20 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beschlossen. Sie folgt damit dem Vorschlag des Bundesrates. Das Moratorium soll auch für Produkte der neuen gentechnischen Verfahren gelten.

Gleichzeitig stimmte die Kommission mit 13 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen einem Postulat zu, das den Bundesrat beauftragt, die 4jährige Moratriumsfrist zu nutzen, um dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der offene Fragen zu einer möglichen Koexistenz von verschiedenen Arten von Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zu den Risiken dieser neuen gentechnischen Verfahren beantwortet. Eine Minderheit beantragt, diese neuen gentechnischen Verfahren unmittelbar nach Ablauf des aktuellen Moratoriums (also ab 1.1.2022) vom Gentechnikgesetz auszunehmen.

Nun wird sich am 23. September der Nationalrat mit der Frage der Moratoriumsverlängerung als Erstrat befassen. Die SAG unterstützt den Vorschlag dee Bundesrates ausdrücklich. Er stärkt das Vorsorgeprinzip. Da die Technologie der Genomeditierung noch zu jung ist und sich zu schnell entwickelt, um die Risiken vollständig abschätzen zu können, ist deren Unterstellung unter das Gentechnikgesetz zwingend. Auf eine umfassende Risikoprüfung zu verzichten, wäre äusserst fahrlässig. Da in naher Zukunft keine genomeditierten Produkte zu erwarten sind, die Lösungen für die Landwirtschaft, das Klima oder die Schädlingsbekämpfung bringen und für die Konsumierenden von besonderem Vorteil wären, besteht keine Dringlichkeit, den Anbau von genomeditierten Pflanzen zu deregulieren – die Forschung hingegen, kann trotz Moratorium ungehindert weitergetrieben werden.

Die Verlängerung des Moratoriums ist zentral, um die Wahlfreiheit der Konsumierenden, aber auch die Marktposition der Schweizer Landwirtschaft mit ihrer Qualitätsstrategie abzusichern. Umfragen zufolge wollen Konsument:innen weder in der Schweiz noch in unseren Nachbarländern Lebensmittel mit Gentechnik – auch nicht mit neuer.

Die wichtigsten Argumente für die Moratoriumsverlängerung unter Einbezug der neuen Gentechnikverfahren sowie für eine strenge Regulierung haben wir für Se hier zusammengestellt: