Magazin
Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
1.3.2012 | Saatgut
Bild: www.transgen.de
Im Jahre 2007 hatten deutsche Behörden in mehreren Bundesländern angeordnet, Pflanzen umzubrechen, weil das Raps-Saatgut mit in der EU unbewilligtem GVO verunreinigt war. Die Landwirte klagten gegen diese kostspielige Anordnung. Die meisten Klagen wurden zurückgewiesen. Der hessische Verwaltungsgerichtshof gab einem Kläger jedoch recht. Der Umbruch sei rechtswidrig, weil die Aussaat der GVO nicht beabsichtigt war. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass mit unbewilligten Gentech-Pflanzen verunreinigte Felder doch umgebrochen werden müssen. Die ist auch dann der Fall, wenn der Landwirt von der Verunreinigung nichts wusste, weil die Untersuchungsergebnisse erst nach der Aussaat bekannt wurden. Die gentechnikfreie Landwirtschaft bleibt damit vor nicht zugelassenen Gentech-Pflanzen geschützt.
externer Link: Bundesverwaltungsgericht
externer Link: Informationsdienst Gentechnik
28.2.2012 | Freisetzungen
In Deutschland werden regelmässig Freisetzungsversuche gestört oder zerstört. Ankunft am Versuchsfeld: Die KWS Mitarbeiter erreichen ein besetztes Feld.
Bild: KWS SAAT AG, www.kws.de
Im Januar 2012 hatte BASF Plant Science angekündigt, dass sie ihre Aktivitäten im Bereich der Pflanzenbiotechnologie auf die Hauptmärkte in Nord- und Südamerika konzentriert. Es fehle in weiten Teilen Europas die Akzeptanz bei der Mehrheit der Verbraucher, Landwirte und Politiker. Nach der BASF zieht sich nun auch das Saatgutunternehmen KWS Saat AG mit ihren Freisetzungsvorhaben aus Deutschland zurück. Dies verkündete die Geschäftsleitung an einer Pressekonferenz. Die Versuche sollen zukünftig in Ländern wie den USA stattfinden, wo ein freundlicheres Klima hinsichtlich der Gentechnik herrscht.
externer Link: HNA.de: KWS-Saat verzichtet auf Freilandversuche in Deutschland
externer Link: KWS Saat AG
23.2.2012 | Inverkehrbringen
Die französische Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet will die Umweltrisiken von MON810 genauer abklären lassen.
Bild: fr.wikipedia.org
Frankreich hatte im Jahr 2008 den Anbau von MON810-Mais verboten und sich auf die so genannte "Schutzklausel" in der EU-Freisetzungsrichtlinie berufen. Im September 2011 hat der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden, dass Mitgliedsstaaten nur dann die Schutzklausel anrufen können, wenn ein erhebliches Risiko bestehen kann, das offensichtlich die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt gefährdet. Die französische Regierung müsste demnach beweisen können, dass der Anbau von MON810 mit erheblichen Risiken verbunden ist. Nun verlangt die französische Regierung von der EU-Kommission, das Verfahren für die Neu-Zulassung des MON810-Maises solange auszusetzen, bis neue wissenschaftliche Zweifel an seiner Umweltsicherheit ausgeräumt sind. Laut der Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet gäbe es neue wissenschaftliche Untersuchungen, die auf signifikante Umweltrisiken hindeuten.
externer Link: Transgen.de: Politisches Tauziehen um Gentechnik-Mais MON810
externer Link: Gerichtshof der Europäischen Union
21.2.2012 | Schadensfälle
Maiszünslerlarve auf einem Maisblatt.
Bild: Gerd Spelsberg / www.biosicherheit.de
Aktuelle Untersuchungen von französischen Wissenschaftlern der Universität Caen berichten über mögliche Risiken durch schädlingsresistente Bt-Pflanzen für die Konsumentinnen und Konsumenten. Zahlreiche Gentech-Pflanzen wie der in der EU zum Anbau zugelassene Gentech-Mais MON810 produzieren so genannte Bt-Toxine, die Insekten wie den Maiszünsler abtöten sollen. Diese Gifte können aber nach den neuesten Ergebnissen offensichtlich auch menschliche Zellen schädigen. Die Effekte traten nur bei relativ hohen Konzentrationen auf, trotzdem seien sie bedenklich. Damit wurden erstmals mögliche Schädigungen menschlicher Zellen durch Bt-Toxine beschrieben. Dies widerlegt Behauptungen von Monsanto und anderen Firmen, wonach das Bt-Gift ausschliesslich bei bestimmten Insekten, nicht aber bei Säugetieren und Menschen wirksam sei. Die Untersuchung der Wirkungen von Bt-Giften auf menschliche Zellen wird bislang weder in der EU noch sonst irgendwo auf der Welt für die Risikoprüfung verlangt, so Testbiotech.
externer Link: Testbiotech
externer Link: Journal of Applied Toxicology (Abstract)
21.2.2012 | Lebensmittel
Bild: Dr. Stefan Kühne, JKI / www.biosicherheit.de
Imker in Deutschland fordern die Behörden auf, sich für die Saatgutreinheit einzusetzen. Mit Gentech-Pflanzen verunreinigte Kulturen sollen in jedem Fall umgepflügt werden. Denn: Bleiben die Verunreinigungen mit Gentech-Pflanzen auf dem Acker, kann der Honig durch verunreinigte Pollen seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Abfallprodukt werden. Am 29. Februar wird das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Fall entscheiden, bei dem ein Bauer versehentlich Gentech-Raps-Saatgut ausgebracht hatte, für das in Europa keine Anbau-Zulassung vorliegt. Das Urteil in Leipzig soll nun Klarheit schaffen, wie mit solchen Fällen umgegangen werden soll, und ist für die Imker von enormer Tragweite, denn es geht um den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei und die Wahlfreiheit des Verbrauchers.
externer Link: Informationsdienst Gentechnik
externer Link: Position deutscher und europäischer Imker zum Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht
9.2.2012 | Deklaration
Bild: www.whytraveltofrance.com
In Deutschland gibt es seit drei Jahren eine Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“, die am Markt immer mehr Bedeutung erlangt. Frankreich führt nun ebenfalls per 1. Juli 2012 eine Kennzeichnung für Produkte ein, die ohne Gentechnik hergestellt wurden. Die Beschriftung „Sans OGM“ darf dann auf pflanzlichen Produkten stehen, wenn sie weniger als 0,1% gentechnisch veränderte Organismen zufällig oder unvermeidbar enthalten. Tierische Produkte werden entsprechend einer Verunreinigung der Futtermittel von 0,1% bzw. 0,9% ausgewiesen. Honig darf dann als gentechnikfrei gekennzeichnet werden, wenn im Umkreis von drei Kilometern vom Bienenstock keine Gentech-Pflanzen wachsen. In der Schweiz existiert auch eine gesetzlich festgelegte Kennzeichnungsregelung „Ohne Gentechnik hergestellt“ für Gentech-Lebensmittel (VGVL Artikel 7 Absatz 8). Die Bedingungen sind aber derart strikte, dass die Kennzeichnung kaum praktikabel ist. Eine Kennzeichnung tierischer Produkte aus Gentech-Fütterung ist in der Schweiz nicht erlaubt. Auch gibt es keine spezifischen Regelungen für gentechnikfreien Honig.
externer Link: Agrarheute.com
externer Link: Verordnung 2012-128 zur Kennzeichnung von Lebensmitteln „sans organismes génétiquement modifiés“
externer Link: VGVL Artikel 7 Absatz 8