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Gentech-News 466/2021
Donnerstag, 08. Juli 2021
Das Bundesrat verlängert das Anbauverbot für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz regelmässig, seit 2005 die Bevölkerung die Gentechfrei-Initiative angenommen hat. Und auch der aktuelle Vorschlag des Bundesrates, das Moratorium bis Ende 2025 zu verlängern, stiess in der Vernehmlassung hauptsächlich auf Zustimmung. Auch die Neuen Züchtungsverfahren – auch Genom Editing genannt – fallen unter das Gentechnikgesetz (GTG) und unterliegen dem Moratorium. Zu reden gibt vor allem, dass auch die Neuen Züchtungsverfahren – auch Genome Editing genannt – unter das Gentechnikgesetz (GTG) fallen und deshalb dem Moratorium unterliegen. (LID, 02.07.21)
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Laut einem Bericht von Testbiotech steigt die Anzahl von beantragten und erteilten europäischen Patenten auf Anwendungen der neun Gentechnik bei Pflanzen. Die Entwicklung wird von der ‚Corteva-Gruppe‘ dominiert. Die Marktkonzentration im Saatgutbereich dürfte der Untersuchung zufolge weiter zunehmen. "Die Rechtsunsicherheiten können so groß werden, dass die Züchter ihre Arbeit an bestimmten Sorten vorsorglich einstellen, auch wenn es vielleicht nie zu einer Patentverletzung gekommen wäre", meint Testbiotech. Selbst die EU-Kommission stellte kürzlich in einem Bericht fest, dass die neuen Gentechnik-Verfahren eine Markteintrittsbarriere für kleine und mittelgroße Unternehmen darstellen könnten. (Süddeutsche, 29.06.21)
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Das japanische Unternehmen Sanatechseed verschenkt seit Mai gentechnisch veränderte Tomatensetzlinge an Freizeitgärtner. Mehr als 5000 Menschen haben sich auf das Angebot der Firma gemeldet. Sanatechseed will mit seiner Geschenkaktion „die Zweifel der Verbraucher an gen-editierten Nutzpflanzen ausräumen und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Genome-Editing-Technologie beitragen“, heißt es in einer Pressmitteilung. Anders als in der EU muss das Produkt in Japan nicht speziell gekennzeichnet werden. Das Tomatenpüree, zu dem die Tomaten verarbeitet werden sollen, stellt Europas Regeln zur Kennzeichnung von Gentechnik auf den Prüfstand. Der Export aus Japan ist verboten, aber ohne Kennzeichnung des Produkts nicht so leicht zu erkennen. (Riff Reporter, 25.06.21)
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Das Europäische Patentamt hat soeben die Beschwerde gegen ein Patent auf Braugerste der Firma Carlsberg zurückgewiesen. Damit hat es die Technische Beschwerdekammer versäumt, die grundsätzlichen Fragen der Patentierbarkeit von Pflanzen aus konventioneller Züchtung zu klären. Als Erfindung beansprucht werden ohne Gentechnik gezüchtete Gerstenpflanzen, die Ernte und das daraus hergestellte Bier. «Keine Patente auf Saatgut» fürchtet erhebliche negative Folgen derartiger Patente, die auch auf Gemüse, Obst und andere Lebensmittelpflanzen erteilt werden. (Gen-ethisches Netzwerk, 8.6.21)
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Was für das Wiesland gilt, gilt offenbar auch für das Ackerland: Mischkulturen sind ertragreicher als Monokulturen. Das zeigt eine ETH-Forschungsgruppe um Christian Schöb auf. Heutzutage dominieren grossflächige Monokulturen das Ackerland. Angebaut werden (hoch)gezüchtete Sorten, die einen hohen Ertrag versprechen. Doch solche einheitlich bepflanzten Ackerflächen haben Nachteile: Pilze oder Insekten haben leichtes Spiel. Das Team um ETH-Professor Christian Schöb zeigt auf, dass Mischkulturen im Ackerbau deutlich mehr Ertrag abwerfen als Monokulturen. Zurzeit gebe es jedoch keinen Saatgutproduzenten, der Samen spezifisch für den Einsatz in Mischkulturen auf dem Markt hat. (ETHZ, 24.6.21)
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