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Am 31. März 2021 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch der Universität Zürich mit Weizenlinien bewilligt, deren Mehltauresistenz durch gentechnische Veränderungen erhöht worden ist. Der aktuelle Versuch soll als Ergänzung zum im Jahr 2019 genehmigten Freisetzungsversuch dienen. Seit 10 Jahren führt das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich Feldversuche mit transgenen Weizenlinien durch. Angesichts der ablehnenden Haltung der Konsumierenden gegenüber Produkten der Gentechnologie ist es unverständlich, warum weiterhin Bundesgelder für solche teuren aber für die Schweizer Landwirtschaft nutzlose Versuche ausgegeben werden.
Auf dem geschützten Versuchsfeld (Protected Site) der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope im zürcherischen Reckenholz führt das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich seit 2008 Feldversuche mit transgenen Weizenlinien durch. Diese sollen eine höhere Resistenz gegen Mehltau aufweisen. Im Jahr 2019 hat das BAFU einen weiteren Feldversuch für 4 Jahre bewilligt und dabei festgelegt, welche Massnahmen die Universität Zürich treffen muss, um Kontaminationen zu verhindern. Nun werden die laufenden Forschungsarbeiten durch einen weiteren Feldversuch ergänzt. Das Ziel: die zwischen 2008 und 2010 sowie zwischen 2014 und 2018 freigesetzten Elternlinien mit den Linien des laufenden Versuchs zu vergleichen. Dabei sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich diese Linien auf freiem Feld verhalten und wie sich unterschiedliche Genkombinationen auf die Resistenz auswirken.
In der Schweiz ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bis Ende 2021 verboten. Der Bundesrat möchte das Moratorium um weitere vier Jahre verlängern. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 37a des Gentechnikgesetzes, welche für die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2025 erforderlich ist, werden derzeit ausgewertet. Die SAG begrüsst die Verlängerung des Moratoriums. Warum industriegebundene Wissenschaftskreise aktuell stark gegen das Anbaumoratorium lobbyieren, ist für die SAG unverständlich. Denn zurzeit stehen noch keine genomeditierten Pflanzen für Feldversuche bereit, geschweige denn für den Anbau, und dies ist auch in den kommenden Jahren nicht zu erwarten.
Wie die Befragung des Bundesamtes für Statistik von 2019 zeigt, wird zudem Gentechnik in der Lebensmittelproduktion von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung abgelehnt.
Eine GVO-freie Produktion ist für die gute Positionierung der Schweiz auf dem Lebensmittelmarkt zentral. Denn das Nebeneinander von gentechnikfreiem und gentechnikbasiertem Anbau ist in der kleinräumig strukturierten Schweizer Landwirtschaft praktisch nicht umsetzbar.
Im Gegensatz zu dem, was die Pro-Gentechlobby suggeriert, bieten gentechnisch hergestellte Pflanzen keine Lösung für die Herausforderungen der Landwirtschaft und des Klimawandels. Gentechnisch eingebrachte Resistenzen erweisen sich als nicht dauerhaft. Die Entwicklung von dauerhaft krankheitsresistenten Pflanzen oder solchen mit einem höheren Ertrag scheitert an der Komplexität des genetischen Hintergrunds, der diese Eigenschaften bestimmt. Neuste Untersuchungen zeigen zudem, dass die Genomeditierung viel weniger sicher ist, als dies von den Biotechnologen propagiert wird. Genomeditierte Pflanzen haben keine „history of safe use“. Zu dieser Einschätzung kam auch der Europäische Gerichtshof EuGH, nach dessen Urteil die neuen Gentechnikverfahren der Gentechnikgesetzgebung der EU unterstellt werden müssen. Auch kleinste Veränderungen im Genom können gravierende Folgen haben. Während der durch die DNA-Schere erzeugte anfängliche Doppelstrangbruch gezielt an einer relativ bestimmten Stelle durchgeführt werden kann, ist die anschliessende DNA-Reparatur der entstandenen Bruchstelle weder kontrollierbar noch präzise.