190924Wahlen

In der nächsten Legislaturperiode stehen substanzielle Entscheide zur Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Ernährung an. Die SAG wollte von allen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl von National- und Ständerat wissen, wie sie im zukünftigen Parlament bei der Regulierung der Gentechnik stimmen würden. Eine klare Mehrheit der rund 300 Politikerinnen und Politiker die geantwortet haben, spricht sich für strenge Regulierungen aus. Ganz im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung.

Wie weiter mit dem Gentech-Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen? Das Moratorium läuft Ende 2021 aus. Das Parlament wird entscheiden müssen, ob es verlängert werden soll oder ob die Schweiz ihre Gentechfreiheit opfern soll. Die Schweizer Bevölkerung lehnt den Einsatz von Gentechnik für die Ernährung mehrheitlich ab. Dies ergab die Univox Studie Umwelt Schweiz 2015. Beinahe drei Viertel der bei der Studie Befragten nimmt die Gentechnik in der Lebensmittelherstellung als Gefahr wahr. Die Skepsis gegenüber Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung wird auch heute noch von den Politikerinnen und Politiker geteilt, dies zeigt die aktuelle SAG Umfrage. Eine sehr deutliche Mehrheit der Teilnehmenden   (77 %) spricht sich für eine Verlängerung des Moratoriums oder gar für ein Verbot (18.5 %) von Gentechnik in der Landwirtschaft aus.

Noch deutlicher fällt das Verdikt bei der Regulierung des sogenannten Genome Editing aus. 88 Prozent sind für eine strenge Regulierung neuer Gentechnikverfahren – wie beispielsweise der Genschere CRISPR/Cas. Sogar stolze 95 Prozent verlangen eine umfassende Deklarationspflicht für solche Produkte. In der EU werden die Produkte der neuen Gentechnikverfahren gemäss dem Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH als GVO eingestuft und unterstehen den strengen Regulierungen des Gentechnikrechts. In der Schweiz hat der Bundesrat für das kommende Jahr eine Anpassung des Gentechnikgesetzes in Aussicht gestellt, die eine im Gegensatz zur EU weniger strikte Regulierung dieser neuen Gentechnikverfahren beinhalten soll. Eine solche Lockerung könnte eine ungnügende Risikobeurteilung und eine Abschwächung der Kennzeichnungsspflicht dieser Produkte zur Folge haben. Eine mangelnde Transparenz gegenüber den Konsumierenden würde die Wahlfreiheit des Einzelnen gefährden.

Eine Befragung des deutschen Bundesinstitutes für Risikoforschung ergab, dass bei den Konsumentinnen und Konsumenten auch Produkte der neuen gentechnischen Verfahren auf geringe Akzeptanz stossen - vor allem bei Lebensmitteln. Es ist anzunehmen, dass dies auch auf die Schweiz zutrifft.