Würde der Kreatur

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Bild: www.lid.ch

Definition

Mittels Gentechnik können Tiere und Pflanzen nach menschlichem Ermessen genetisch programmiert werden. Der Mensch erzwingt mittels gentechnischer Eingriffe, das was durch natürliche Vorgänge im Tier- und Pflanzenreich nicht entstehen kann. Die neue Dimension der Eingriffstiefe verlangt nach neuen ethischen Massstäben. Denn je aggressiver und folgeschwerer Eingriffe in Tiere und Pflanzen sind, desto stärker müssen die Rechtfertigungsansprüche ausfallen.

Weltweit einzig gesteht die Schweizer Bundesverfassung Tieren und Pflanzen Würde zu. Mit dieser ausdrücklichen Anerkennung der kreatürlichen Würde durch die Bundesverfassung wird die dem eidgenössischen Tierschutzgesetz zugrunde liegende Tierschutzethik oder Ethik der Mitgeschöpflichkeit weiterentwickelt. Die Tierschutzethik verlangt eine definitive Abkehr vom anthropozentrischen Tierschutz, nach welchem Tiere nur insoweit zu schützen sind, als es dem Menschen nützt. Der Grundsatz der «Würde der Kreatur» unterstreicht demgegenüber die Erkenntnis, das Tiere um ihrer selbst willen zu schützen sind (sog. «Selbstzwecklichkeit»). Die Würde eines Tieres hängt demnach nicht vom Grad seiner Nähe zum Menschen ab, sondern besteht gerade darin, Tier einer bestimmten Art zu sein und bleiben zu dürfen.

Aktuell

2021 - Tiere haben Gefühle

Nach dem Brexit wurden die Tierschutzanforderungen der EU, welche in der Umsetzung kritisiert werden, nicht übernommen. In Grossbritannien soll ein neues Gesetz Teil einer umfassenden Strategie sein, mit der die Regierung Tierwohlstandards erhöhen will.

Laut dem neuen britischen Gesetzentwurf sollen jetzt den Wirbeltieren offiziell Gefühle zugeschrieben werden. Umweltminister George Eustic stellte das  Komitee "Ernährung und ländliche Angelegenheiten" vor, welches sicherstellen werde, dass sich der Gesetzentwurf auch in der Politik der Regierung niederschlagen werde.

Ausserdem plane die britische Regierung ein Verbot von Pelzimporten sowie von Mikrochips bei Hauskatzen. Auch die Tötung von Schweinen durch Vergasung mit Kohlendioxid solle beendet werden. Die Strafen für Tierquälerei sollen von sechs Monaten auf maximal fünf Jahre Haft steigen.

2019 - Immer mehr gentechnisch veränderte Versuchstiere

Tier(versuchs)freie Methoden sind aussagekräftiger, häufig präziser, schneller, viel günstiger, kurz gesagt: viel effizienter. Dies ist das Fazit des Reports "Tierversuche auf den Punkt gebracht" des Schweizer Tierschutz.

Trotzdem wurden 2019 über 570’000 Labornager, Kaninchen, Hunde, Katzen, Affen, Vögel, Nutztiere und Pferde in der Schweiz in Tierversuchen eingesetzt. 2019 wurden mehr als doppelt so viele Tiere in Labortierhaltungen geboren (1’046’877) oder dorthin importiert (252’203), wie tatsächlich in den Tierversuchen eingesetzt wurden (572’069 Tiere). Nur 20 % der mit viel Tierleid behafteten, genmanipulierten Mäuse werden tatsächlich im Tierversuch eingesetzt. Bei den Schweinen (für Xenotransplantation), bei Nagetieren und auch Fischen ist eine starke Zunahme von gentechnisch veränderten Tieren in der Forschung zu beobachten. Mehr als 70% der Versuchstiere sind gentechnisch verändert.

Die gesetzliche Norm der Würde der Kreatur

Der Gesetzgeber führte auf Gesetzesstufe eine Interessensabwägung für die Gewichtung der Würde der Kreatur ein (Gentechnikgesetz Artikel 8). In die Waagschale der Interessen des Menschen werden gemäss Artikel 8 Absatz 2 insbesondere folgende Kriterien gelegt:
a. die Gesundheit von Mensch und Tier;
b. die Sicherung einer ausreichenden Ernährung;
c. die Verminderung ökologischer Beeinträchtigungen;
d. die Erhaltung und Verbesserung ökologischer Lebensbedingungen;
e. ein wesentlicher Nutzen für die Gesellschaft auf wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Ebene;
f. die Wissensvermehrung.

Ob die Würde der Kreatur missachtet ist, wird im Einzelfall anhand einer Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen und der Bedeutung der sechs schutzwürdigen Interessen in Absatz 2 beurteilt. Nach GTG Artikel 8 Absatz 3 bestimmt der Bundesrat, unter welchen Voraussetzungen gentechnische Veränderungen des Erbmaterials von Tieren ohne Interessensabwägung im Einzelfall ausnahmsweise zulässig sind.
Es wird somit Aufgabe des Bundesrates sein, zu prüfen, ob Einzelfälle einer gentechnischen Veränderung des Erbmaterials von Tieren nach einer Interessensabwägung verlangen und ob der Einzelfall in dieser Abwägung zu keiner Missachtung der Würde des Tieres führt.

Ethische Fragen

Würde der Tiere

Tiere haben ein reges inneres Leben. Sie erleben Lust, Schmerz, Triebe und Wohlbefinden. Sie bilden Herden, Blutsbanden oder Sippen. Sie entfalten einen Instinkt, um ihr Sein und ihre Art zu erfüllen und zu erhalten. Ihr Instinkt ist geradezu sprichwörtlich und übersteigt oft menschliche Fähigkeiten. Tiere haben damit zweifellos eine kreatürliche Würde, die das Anrecht hat, geschützt zu sein. Nicht allein menschliches, sondern auch tierisches Leben verdient Wertschätzung und Respekt.

Die Genmanipulation an Tieren hat unkontrollierte Dimensionen angenommen. Im Visier der Gentechnologen stehen Nutztiere in der Landwirtschaft, Nutztiere zur Pharmaproduktion, Versuchstiere zur medizinischen Forschung sowie Schweine oder Affen zur Organtransplantation auf den Menschen. In allen Bereichen ist eine rasante Entwicklung zu beobachten. Der gentechnische Eingriff an Tieren ist nicht bloss die Fortsetzung traditioneller Züchtung. Er kann viel gezielter, viel rascher und vor allem in viel grösserem Umfang erfolgen als mit herkömmlichen Züchtungsmethoden. Durch die Genmanipulation lassen sich die Grenzen der Arten überspringen.

Im Umgang mit Tieren hat die EKAH zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche je eine Broschüre zum Aspekt der Würde der Kreatur im Tierschutzgesetz und zur Forschung an Primaten veröffentlicht.

Würde der Pflanzen

In vielem sind Pflanzen den Tieren sehr ähnlich. So haben sie gleich viele, oft sogar mehr Gene als Tiere oder als der Mensch. Auch die Kommunikation von Zellen untereinander ist bei Pflanzen und bei Tieren verblüffend ähnlich. In vielem sind Pflanzen aber radikal anders als Tiere: Sie sind sesshaft und sie haben kein Gehirn. Sie entwickeln sich auch ganz anders als Tiere: Sie fügen ständig neue Teile hinzu und werfen alte ab, zum Beispiel Blätter oder Wurzeln. Einem Baum kann man einen Ast abschneiden und er wächst nach, einem Tier kann man kein Bein ausreissen und dabei denken, dass es nachwächst. Das sind grundlegende Unterschiede im Wachstum und in der Entwicklung. Die Komplexität des Organismus und seine unergründliche Funktionsweise sind aber Tier und Pflanze gemeinsam.

Die in der Bundesverfassung verankerte Achtung der Würde der Kreatur gilt auch für Pflanzen. Die Schweiz ist europaweit das einzige Land mit einer solchen Verfassungsnorm zur Würde der Pflanze. Vermieden werden sollte der willkürliche Umgang mit der Pflanze. Pflanzen sind als Individuen und Arten in sich vollendete natürliche Gegebenheiten von einmaliger Gegebenheit. Wir erkennen, dass sie nicht allein für Menschen und Tiere, sondern auch um ihrer selbst willen sind. Sie haben auch Zwecke in sich selbst, in ihrer Vollendetheit und Schönheit. Bei der Pflanze bezieht sich die Würde wesentlich auf die in sich ruhende und in sich bewegte Erscheinungsform, welche die Natur aus sich selbst hervorgebracht hat. Eigenwert, Entelechie, innere Zweckmässigkeit, Selbstzwecklichkeit, Selbstgenügsamkeit (Autarkie) und Schönheit umschreiben die Würde der Pflanze. Um diese Kategorien geht es, wenn es die Würde der Pflanze zu beachten gilt.

Ein Bericht der EKAH zur Würde von Pflanzen wurde im April 2008 veröffentlicht. Zudem wurden die Auswirkungen der «Terminator-Technologie» auf die Landwirtschaft und die Würde der Kreatur bei Pflanzen diskutiert.

Rheinauer Thesen I

Was ist eine Pflanze? Haben Pflanzen Rechte? Um diese Fragen ging es bei den „Rheinauer Thesen zu Rechten von Pflanzen“. Während 2 Jahren versuchten Biolog*innen, Botaniker*innen, Landwirt*innen, Pflanzenzüchter*innen und Philosoph*innen sich der Pflanze von verschiedenen Seiten her anzunähern. Aus dem neu entstandenen Bild der Pflanze heraus legten sie Grenzen gegen deren totale Instrumentalisierung fest und formulierten Thesen für unser Verhalten gegenüber Pflanzen.

Rheinauer Thesen II (Züchtung als Gespräch)

Die Rheinauer Thesen II setzen sich mit dem Thema Züchtung auseinander. Es wurden grundlegende Fragen diskutiert, die den Umgang mit Pflanzen und Tieren in der Züchtung betreffen, wie etwa:
•    In welcher Beziehung stehen Tier/Pflanze und Mensch im Züchtungsprozess?
•    Besteht der Züchtungsprozess nur aus technischen Details (z. B. Erhebungen zu Ertragshöhe, Resistenzen etc.)? Entsteht nicht vielmehr eine Art Dialog zwischen Züchter*in und Pflanze?
•    Welche Faktoren wirken sich auf die Entwicklung von Tieren/Pflanzen aus? Sind es nur die Gene? Welche Rolle spielen die natürliche und die kulturelle Umwelt?

PDF: Rheinauer Thesen II