Rechtsgutachten Haftung
Lebensmittelunternehmen sind zwar allgemein gegen Haftungsrisiken versichert, diese decken aber die Risiken aus der neuen Gentechnik nicht ab. (Bild: Serge Le Strat).

Der deutsche Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) hatte ein Rechtsgutachten zur Haftung von Lebensmittelunternehmen im Falle der geplanten Deregulierung der neuen Gentechnik in der EU in Auftrag gegeben. Das Gutachten demonstriert, wie eine Verlagerung der Verantwortung für Lebensmittelsicherheit und Haftung auf die Lebensmittelunternehmen stattfinden würde und welche Probleme dabei entstünden.

Ebenso wie das kürzlich veröffentlichte Gutachten zum Patentschutz von Pflanzen, das die deutsche Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben hatte, fand auch dieses Gutachten vor dem Hintergrund der Deregulierungsdebatte um die neue Gentechnik in der EU statt. Die Vorschläge der EU unterscheiden dabei zwischen zwei Kategorien von Erzeugnissen aus neuer Gentechnik (NGT). Produkte der NGT1 könnten dem Vorschlag zufolge ganz ohne Risikoprüfung in den Verkehr gebracht werden. Zudem würde in dieser Kategorie eine Kennzeichnungspflicht nur für Saatgut gelten, nicht aber für andere Produkte wie Lebensmittel. Mit dem Entfall der Regulierung der neuen Gentechnik würden NGT1-Lebensmittel neu als Novel-Food (neuartige Lebensmittel) gelten und somit unter die Novel-Food-Verordnung fallen.

Das Gutachten zeigt auf, welche Konsequenzen die Umsetzung dieses Vorschlages hätte und dass diese nicht so «wirtschaftsfreundlich» sind, wie gerne propagiert wird.

Das Resultat wäre vor allem eine Verschiebung der Verantwortung von den Biotechnologieunternehmen hin zu den Lebensmittelunternehmen. Letztere haften für ihre Produkte, sie sind für die Produktsicherheit verantwortlich. Dementsprechend würde dies auch für Produkte aus neuer Gentechnik gelten und die Unternehmen müssten für daraus eventuell entstehende Schäden haften. Zwar sind Lebensmittelunternehmen in der Regel gegen Haftungsrisiken versichert, die Risiken aus der neuen Gentechnik sind von diesen Versicherungen jedoch nicht abgedeckt.

Da für Lebensmittel aus NGT1 neu die Novel-Food Verordnung gelten würde, wären Lebensmittelunternehmen auch für die Sicherheitsprüfung eines solchen Produktes und für die behördliche Registrierung als zugelassenes «Novel-Food» verantwortlich. Dies könnte sich jedoch aufgrund der entfallenden Kennzeichnungspflicht als schwierig erweisen. Da nur das Saatgut als NGT1-Produkt gekennzeichnet wird, nicht aber die «Folgeprodukte», dürften sich Lebensmittelunternehmen häufig nicht im Klaren darüber sein, dass ihre Produkte unter die Novel-Food-Verordnung fallen. Somit könnten sie unwissentlich und ohne Sicherheitsprüfung oder Zulassung entsprechende Lebensmittel in Verkehr bringen.

Insgesamt würde sich damit die Verantwortung in Form von Sicherheits- bzw. Risikoprüfung und Haftung vollständig auf die Lebensmittelunternehmen verlagern, während Biotechnologieunternehmen kaum noch Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte trügen.

Wie Christopf Zimmer, Vorstandsmitglied des VLOG, sagt: «Es liegt doch auf der Hand, dass diejenigen, die Gentechnik-Produkte entwickeln und verkaufen, im Schadensfall haften und für Schadenersatzansprüche auch tatsächlich aufkommen müssen. Die Biotechnologiefirmen müssen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte übernehmen.» Er fordert, die bestehende Gesetzeslücke zu schliessen und eine Risikoprüfung sowie eine durchgehende Kennzeichnung vorzuschreiben.

Auch in der Schweiz laufen die Deregulierungsvorhaben auf Hochtouren, wobei davon auszugehen ist, dass sich die Gesetzesentwürfe an den Vorschlägen der EU orientieren. Die SAG fordert eine strikte Regulierung für Produkte aus neuer Gentechnik. Insbesondere muss die Kennzeichnung als NGT-Erzeugnis durchgehend gewährleistet sein – für die Wahlfreiheit entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette und auch für die von Konsumentinnen und Konsumenten. Denn die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will keine Gentech-Produkte auf ihrem Teller. Dies fordert auch die Lebensmittelschutz-Initiative. Unterschreiben Sie jetzt!

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